Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg
Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 185/54 an der Liebenweiler Straße in Achberg-Esseratsweiler im Landkreis Ravensburg. Das Feuerwehrhaus soll eine Fahrzeughalle, Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und eine Werkstatt sowie einen Lagerraum enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Feuerwehrhauses in Achberg. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 analog HOAI 2021 (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen bis Ende September des Jahres 2029 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (Anlage 807). Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung bestehend aus: Raumprogramm (Anlage 802a) und Organigramm (Anlage 802b); sowie den weiteren Unterlagen: - Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807); - Handreichung zu den Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807a); - Lageplan (Anlage 811); - Geotechnischer Bericht (Anlage 814); - orientierende abfallrechtliche Bodenuntersuchungen mit Verwertungs-/ Entsorgungskonzeption (Anlage 815); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907).