Abbruch, Erweiterungsneubau und Sanierung der denkmalgeschützten Goetheschule in Einbeck im Rahmen eines ÖPP-Modells
Abbruch, Erweiterungsneubau und Sanierung der denkmalgeschützten Goetheschule in Einbeck im Rahmen eines ÖPP-Modells
Der Landkreis Northeim hat den Abbruch und schlüsselfertige Errichtung des Erweiterungsbaus sowie die Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes der Goetheschule am Standort Schützenstraße 1 in Einbeck beschlossen. Das abgestimmte Raumprogramm für den Erweiterungsneubau der Goetheschule umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 4.400 m². Für die Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes wird von einer Bruttogrundfläche von ca. 4.000 m² BGF ausgegangen. Der Umfang des Abbruchs des Anbaus beträgt ca. 5.700 m² BGF. Für die Interimslösung ergibt sich anhand des abgestimmten Raumprogramms eine NUF von ca. 3.700 m². Als besondere Herausforderungen sind sowohl die beengten Platzverhältnisse des Baufeldes als auch die Vorgabe hervorzuheben, einen direkten Gebäudeübergang zwischen dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude und dem geplanten Erweiterungsbau zu realisieren. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für den Abbruch und Neubau des Anbaus sowie die Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass der Schwerpunkt der Sanierung des Baudenkmals auf dem Gebäudeinneren liegt und die erforderlichen Sanierungsleistungen detailliert beschrieben werden. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischen- und einredefreie Endfinanzierung über 20 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Dazu zählen auch Referenzen zum Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz.