2025-0368, Aufstellung von zwei Mietcontainern (Interim & Sanitär) - Ausbau KGS In der Wasserkuhl zur 3-Zügigkeit, In der Wasserkuhl 3, 51377 Leverkusen
2025-0368, Aufstellung von zwei Mietcontainern (Interim & Sanitär) - Ausbau KGS In der Wasserkuhl zur 3-Zügigkeit, In der Wasserkuhl 3, 51377 Leverkusen
Der Bieter wird im Auftragsfall als Total-Unternehmer (AN) der Vermieter der Containeranlage an die Stadt Leverkusen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung, der vom AN zu erbringenden Leistung, ist die Planung, die Lieferung, das Aufstellen und Anschließen sowie die Vorhaltung als Vermietung über ca. 36 Monate (zzgl. voraussichtlich 3 Monate verlängerte Vorhaltezeit bei Bedarf) und der Rückbau einer Stahl-Systemcontaineranlage. Zur Leistung gehört ebenfalls die Koordination seiner Planungs- und Ausführungsleistungen mit dem Auftraggeber und den Fachplanern. Der AN hat dem Auftraggeber folgende Unterlagen 4 Wochen nach Auftragsunterzeichnung vorzulegen: - prüf- und freigabefähige Planunterlagen für die Containeranlage einschl. Zugänge, Stufenanlagen mit Podesten und Rampe mit Podest, Geländer - Systemstatik für die Containeranlage, Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. - Eine zusätzlich durch die Genehmigungsbehörde geforderte Objektstatik (mit Brandschutz der Konstruktion) inkl. Prüfstatik, einschl. Kontrollen, ist mit einzureichen. Siehe Auflage Baugenehmigung. - durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellter oder geprüfter Schallschutznachweis mit der erforderlichen Bescheinigung über die Prüfung des Schallschutznachweises. Siehe Auflage Baugenehmigung. - Wärmeschutznachweis. - Angabe der Lasten durch den AN-Container. Die Stadt Leverkusen wird die Anlagen von dem AN mieten, das heißt die Anlage bleibt bis zum Mietende im Eigentum des AN /Vermieters. Die Versicherung der Containeranlage obliegt über den gesamten Zeitraum dem AN. Die Gründung mit Fundamenten und Ausgleichsschichten zum Höhenausgleich sind inkl. der notwendigen Planungskosten u. Statik vom AN einzukalkulieren. Der Höhenausgleich durch Punktfundamente erfolgt auf der Oberkante des bauseits hergerichteten Geländes, einschl. Unterlegen einer Trennlage zur Erleichterung des späteren Rückbaus. Nach Beendigung der Maßnahme ist der Ursprungszustand wieder herzustellen. Die Verfahren und Methoden zur Realisierung des Vertragszieles aller Leistungen bestimmt ausschließlich und in alleiniger Verantwortung der AN innerhalb der definierten Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Anforderungen zur vollen Funktionstüchtigkeit, Gebrauchsfähigkeit und baurechtlichen Abnahme- und Übergabefähigkeit der Gesamtleistung. Zu den vom AN alleinverantwortlich zu bestimmenden Methoden gehören sowohl die Wahl des statischen Gefüges und der konstruktiven Ausbildung als auch die ineinander greifenden Bauabläufe der einzelnen Arbeitsvorgänge und Gewerke.