Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle in 67574 Osthofen - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung des Schulhofes sowie der übrigen Außenanlage mit Tiefbauarbeiten im Bereich der Objektentwässerung für den Neubau der Grundschule und der Sporthalle einschließlich Lieferung, Einbringung, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme sowie Wartung einzelner Teile während der Gewährleistung der Anlagen gemäß gültiger Normung. Hierzu gehört auch die Vorbereitung ggf. in Form der Werk- und Montageplanung, der Abstimmung zu Leistungsterminen und die Bemusterung von Anlagenteilen sowie die Begleitung von eventuellen Sachverständigenprüfungen für die im nachfolgenden Leistungsumfang aufgeführten prüfpflichtigen Anlagen. Die Leistungen fallen in die Gewerke Tiefbau, Kanalbau und Garten- und Landschaftsbau. Insbesondere werden erforderlich: · Abbruch und Rückbauarbeiten vorhandener Baustelleneinrichtungs-Flächen · Erdarbeiten (Aushub, Auftrag, Leitungsgräben) · Entsorgung überschüssiger Erdmassen · Schmutzwasser- und Regenwassergrund- und -sammelleitungen · Löschwasserleitung und Überflurhydrant · Wegebau (Betonpflaster und -platten, Randeinfassungen, Asphalt, wassergeb. Wegedecke) · Wiederherstellung von FW-Zufahrt und Zufaht zum Festplatz · Treppenbau (Betonblockstufen, Sitzstufen, Handläufe) · Oberflächenentwässerung (Entwässerungseinrichtungen, Einbau von Grundleitungen) · Spielplatzflächen (Fallschutz Holzhäcksel, Fallschutz EPDM) Hinweis: der Einbau der Spielgeräte erfolgt bauseits über den Hersteller · Lieferung und Einbau von Außenmöbeln und Baumrosten · Lieferung und Einbau von Überdachungen (Fahrräder, Abfallsammelstelle) · Herstellen einer dauerhaften Einfriedung (Stabmattenzaun mit Toren) · Pflanzarbeiten und Rasenarbeiten (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Stauden, Rasenansaaten, Wiesenansaaten) · Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege beginnt unmittelbar nach der Pflanzung und ist bis zum Juni des Folgejahres (gerechnet ab der Pflanzung) vorzunehmen.