Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der forensischen Psychiatrie in Lohr am Main
Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der forensischen Psychiatrie in Lohr am Main
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Generalplanervertrages mit stufenweiser Beauftragung für die Erweiterung der forensischen Psychiatrie am Standort des Bezirkskrankenhauses (BKH) Lohr am Main. Die Planungsleistungen umfassen folgende Leistungsbilder: - Objektplanung gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 - Freianlagen inkl. Sicherheitsvorkehrungen (Hochsicherheitszaun) gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 - Technische Fachplanung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 für die Anlagengruppen Elektrotechnik (ELT) mit Sicherheitstechnik, Heizungs-, Lüftungs-/Sanitärtechnik (HLS) und Gebäudeleittechnik (GLT) - Brandschutz Die Leistungen werden stufenweise abgerufen: - Leistungsstufe 1 (mit Zuschlag beauftragt): Leistungsphasen 1–3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung. - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 4–5 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6–7 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) - Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8–9 (Objektüberwachung, Objektbetreuung) Das BKH ist eine Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und behandelt als Krankenhaus der Maximalversorgung für die Diagnostik und Behandlung sämtlicher psychischen Erkrankungen jährlich ca. 24.000 Patient:innen stationär, teilstationär und ambulant. Hierfür stehen in 14 spezialisierten Bereichen stationär insgesamt 431 Betten und teilstationär 67 tagesklinische Plätze zur Verfügung. Die Institutsambulanz betreut über 4.000 Patient:innen im Quartal. Voraussichtliche Projektkosten bis zu EUR 80 Mio. (brutto) in den Kostengruppen 200–700 nach DIN 276. Die bauliche Maßnahme ist im Krankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern hinterlegt. Um eine Bewilligung der Mittel zur baulichen Realisierung erreichen zu können, muss bis zum 31. Mai 2027 eine haushaltsbegründende Unterlage (HU Bau) durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Baumaßnahmen im Maßregelvollzug des Freistaats Bayern erarbeitet und vorgelegt werden. Ein vorläufiges Funktions- und Raumprogramm (FRP) mitsamt Medizinkonzept, Sicherheitskonzept, Stationskonzept und Besuchskonzept liegt in einem Bearbeitungsstand vom Juli 2026 vor und ist als Grundlage heranzuziehen. Bei der planerischen Ausarbeitung sind die Regierung von Unterfranken (RUF) und das Amt für Maßregelvollzug (AfMRV) als zuständige Stellen frühzeitig und fortlaufend einzubeziehen. Hohe Sicherheitsanforderungen bei der Leistungserbringung aufgrund des Maßregelvollzugs.