Grünes Zentrum - Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude
Für den Vergabegegenstand Objektplanung Gebäude ist ein VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag mit vier Bietern vorgesehen, über das die beste Lösung zum Umgang mit dem Bestand und einer angemessenen Erweiterung gefunden werden soll. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI: • zusammengefasstes Objekt der Honorarzone IV • stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 • Besondere Leistungen: vertiefte Kostenschätzung in der 3. Ebene nach DIN 276 (für Neubau) in der Leistungsphase 2, Getrennte Kostenermittlung für Bestand/Neubau sowie Museum/Tourismusinformation, Mitwirken beim Förderverfahren, Erstellen und Fortschreiben Raumbuch • Vorläufig anrechenbare Baukosten: ca. 11 Mio. € • Vorläufig angenommener Bestandsanteil: ca. 30% Der Lösungsvorschlag dient der Beurteilung der fachlichen und konzeptionellen Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung und ist Bestandteil des Angebots. Das Verfahren stellt keinen Planungswettbewerb im Sinne der RPW dar. Aufgrund des hohen Anteils an Bestand und dem Bedarf, während der Erarbeitung des Lösungsvorschlags mit der Auftraggeberin und den beteiligten Fachstellen in Austausch treten zu können, wurde dieses Verfahren bewusst einem Planungswettbewerb nach RPW vorgezogen. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt durch ein fachkundig besetztes Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Auftraggebers sowie unabhängigen fachlichen Beratern, unter anderem Architekten. Der Lösungsvorschlag umfasst eine vertiefte konzeptionelle Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Darstellungen und Aussagen insbesondere zu städtebaulichem Konzept, Umgang mit dem Bestand, funktionaler Organisation, architektonischer Gestaltung sowie zu wesentlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung orientiert sich dabei an denen eines Planungswettbewerbs. Eine vollständige planerische Ausarbeitung im Sinne der Leistungsphasen 2 oder 3 HOAI wird nicht gefordert. Gefordert werden: • Lageplan M 1:500 mit wesentlichen Aussagen zur Freianlage und Erschließung auf dem Grundstück • Grundrisse M 1:200 • Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1:200 • Detail-/ Fassadenschnitt M 1:50 • Außenperspektive • Flächenberechnungen • Erläuterung zum Entwurf • Kostenschätzung 2. Ebene (Neubau) Gegenstand der Planungsleistung ist neben der Präsentation der Ergebnisse im Verhandlungsgespräch auch die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation und die Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird jedem der vier Teilnehmer, der den geforderten Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar in Höhe von 42.800 € netto vergütet. Die Kalkulation des Honorars basiert auf einem Flächenansatz von 3.500 m² BGF, der der Maßnahme zugeordnet werden kann. Anwendung gefunden hat das Merkblatt zur Vergütung von Lösungsvorschlägen der Bayerischen Architektenkammer.