Vergabe von Planungsleistungen für Architekten „Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten Goreth-Hauses“ in Stetten am kalten Markt
Objektplanungsleistungen für Hochbau
Aufgrund des Alters der Bausubstanz und der technischen Ausstattung ist jetzt eine umfassende Erneuerungsmaßnahme (Sanierung, Instandsetzung, Umbau) vorgesehen. Wesentliche Maßnahmen sind: 1. Dachstuhl: Statische Ertüchtigung, Beseitigung von Feuchteschäden. 2. Freilegung im Sockelbereich, Wandtrocknung sowie Maßnahmen zur Reduzierung von künftigen Feuchteschäden. 3. Austausch durch Feuchtigkeit beschädigter konstruktiver Bauteile im Bereich der Decke EG/ OG. 4. Erhalt und denkmalgerechte Aufarbeitung von vorhandenem Fachwerk, tragenden Wandscheiben, konstruktiven Bauteile sowie denkmalrelevanter Innenausstattung 5. Zargen und Türen sanieren 6. Einbau Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, RWA + Alarmierungseinrichtungen 7. Erneuerung Elektrische Anlage, Verteiler und Beleuchtung mit Umstellung auf LED 8. Optimierung der Barrierefreiheit – wesentliche Maßnahme Einbau eines Aufzuges 9. Neue Innentreppe 10. Einbau 2. baulicher Rettungsweg 11. Installation Photovoltaikanlage Gegebenenfalls ist zur Umsetzung der Ziele ein Genehmigungsverfahren mit Brandschutzkonzept zu erstellen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung für die Fachdisziplin, also Architekt, zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck die genannten Ingenieurleistungen gehören, die der Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss aller Beteiligten