Qualifizierungssystem - Planungsleistungen für Leitungs- und Anlagenbauprojekte der ONTRAS Gastransport GmbH
Qualifizierungssystem - Planungsleistungen für Leitungs- und Anlagenbauprojekte der ONTRAS Gastransport GmbH
Für Planungsleistungen für Leitungs- und Anlagenbauprojekte richtet die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO ein. Das Qualifizierungssystem wird mittels dieser Bekanntmachung nach § 37 Abs. 1 SektVO europaweit veröffentlicht. Anschließend wird ONTRAS die Auftragsvergabe für die beschriebenen Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb oder im nicht offenen Verfahren ohne weitere Bekanntmachung gemäß § 48 Abs. 9 SektVO vornehmen und sich bei der Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf die präqualifizierten Unternehmen im Qualifizierungssystem beschränken. Bewerber, deren Eignung anhand der in dieser Bekanntmachung bekanntgegebenen Mindestkriterien geprüft und festgestellt wird, werden bei dem Auftraggeber in einem entsprechenden Verzeichnis getrennt nach den Leistungsbereichen (Planungsleistungen für Leitungs- bzw. Anlagenbauprojekte) geführt. Dabei behält sich der Auftraggeber vor, für das Qualifizierungssystem einen Qualitätsstatus mittel Ampelsystem einzuführen. Die festgelegten Präqualifizierungs- bzw. Mindestkriterien werden regelmäßig durch den Auftraggeber überprüft - eine Anpassung (Änderung oder Verschärfung) bliebt vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne oder alle Unterlagen für den Erhalt der Präqualifizierung bei Bedarf erneut und / oder in aktualisierter Fassung anzufordern (bspw. bei Ablauf der Gültigkeit von Zertifizierungen oder bei Referenzen bezogen auf den Referenzzeitraum). Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Anforderungen an die Mindest- bzw. Präqualifizierungskriterien (insbesondere zu Referenzen) in einzelnen Ausschreibungen projektspezifisch/-bezogen anzupassen bzw. zu verschärfen. Den Bewerbern bzw. den bereits präqualifizierten Unternehmen wird dies mit Angebotsabfrage in den betreffenden Ausschreibungen entsprechend mitgeteilt. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Bewerbungen mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen benannten Mindestkriterien formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Bewerbungen, die die Verfahrensbedingungen und Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht in das Qualifizierungssystem aufgenommen. Alle präqualifizierten Bewerber im betreffenden Leistungsbereich werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Bieter, die zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, vorab anhand der eingegangenen ersten Angebote unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien auf 3 bis 5 Bieter zu reduzieren (Abschichtung). Dabei werden nur die Bieter mit der höchsten Bewertungspunktzahl zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Festlegung, welches Zuschlagskriterium bzw. welche Zuschlagskriterien dabei die Bewertungsgrundlage bildet (sowohl die preislichen als auch die qualitativen Zuschlagskriterien können herangezogen werden), wird den Bewerbern je Ausschreibung in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Zuschlagskriterien werden je Ausschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Bewerbung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem ist jederzeit während der Laufzeit des Qualifizierungssystems möglich. Der Auftraggeber beabsichtigt, voraussichtlich im September/Oktober 2026 erste Ausschreibungen aus dem Qualifizierungssystem zu starten. Er wird für diese Ausschreibungen alle bis spätestens 21.09.2026, 12:00 Uhr eingegangenen Bewerbungen berücksichtigen.