Generalübernehmerleistungen Projekt Walter-Friedrich-Straße 50-60 WFS
Generalübernehmerleistungen Projekt Walter-Friedrich-Straße 50-60 WFS
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer auf Grundlage einer von der HOWOGE beigestellten Planung im Stadium einer Vor- und Genehmigungsplanung (Lph 4 gem. HOAI), für die eine Baugenehmigung vorliegt. Bestandteil der Leistungen des Generalübernehmers sind sowohl sämtliche zur vollständigen Errichtung der Wohnanlage erforderlichen hochbaulichen, fachtechnischen und garten- und landschaftsbaulichen Bauleistungen als auch sämtliche Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung. Anzubieten ist die gesamte Planung in allen betroffenen Leistungsbildern einschließlich aller Gutachter- und Sachverständigenleistungen und die Herbeiführung aller notwendigen Genehmigungen sowie die schlüssel- und bezugsfertige Errichtung der Wohnanlage. Die Planung und Realisierung des Bauvorhabens muss in modularer bzw. elementierter Holz- bzw. Holzhybridbauweise erfolgen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist durch die 4 ausgewählten Bieter u.a. eine architektonische Projektstudie, Energiekonzept und ein Brandschutzkonzept zu erstellen, die durch den Auftraggeber hinsichtlich ihrer Qualität bewertet wird. Für die Erstellung der Projektstudie gewährt die HOWOGE eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 7.500 Euro inkl. USt. Für die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.550,00 €/m² Wohnfläche (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des Generalübernehmers maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung dar, die für die zu vergebenden Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben Näheres enthält das Projektdatenblatt, das den Bewerbungsunterlagen beiliegt.