Wiederinbetriebnahme Munitionslager Kriegsfeld - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) i. S. d. § 4 Abs.5 BBodSchV nach DIN 19639
Wiederinbetriebnahme Munitionslager Kriegsfeld - Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) i. S. d. § 4 Abs.5 BBodSchV nach DIN 19639
Die Maßnahme ist auf mehrere einzelne Bereiche die teilweise auch zeitlich differieren aufgeteilt. Insbesondere sind dies: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen infolge des natur- und forstrechtlichen Eingriffs im Bereich der Liegenschaft "Pferdsfeld" im Hunsrück. Aufforstung von insgesamt 23 ha Ackerfläche und Grünland über einen Zeitraum von 4 Jahren jeweils im Frühjahr und Herbst, beginnend im Frühjahr 2027. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen infolge des natur- und forstrechtlichen Eingriffs im Bereich der Liegenschaft "North Point" Munitionslager Kriegsfeld. Rückbaumaßnahmen und Aufforstung von insgesamt 6 ha Fläche über einen Zeitraum von 3 Jahren beginnend Mitte des Jahres 2031. Baumaßnahme zur Wiederinbetriebnahme des Munitionsdepot Kriegsfeld, hier ist ab Dezember 2026 Baubeginn der Vorabmaßnahmen, welche vorbereitende Rück-, Erd- und Infrastrukturarbeiten (Gebäuderückbau, Geländemodellierung, Herstellen von Baustelleneinrichtungsflächen, Leitungsverlegung) beinhalten. Die Maßnahme läuft von Dezember 2026 bis voraussichtlich Juli 2027. Die Vorabmaßnahme umfasst Erdarbeiten im Umfang von ca. 140.000 m³. Baumaßnahme zur Wiederinbetriebnahme des Munitionsdepot Kriegsfeld, Hauptmaßnahme ab Mitte des Jahres 2027. Die Hauptmaßnahme umfasst Erdarbeiten im Umfang von ca. 1.000.000 m³ sowie den Betrieb der Erdmassenlogistikfläche. Die Maßnahme läuft von Juli 2027 bis voraussichtlich März 31. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Nach Übergabe und Inbetriebnahme werden Teile das Munitionslagers Kriegsfeld als Sicherheitsbereich eingestuft. Für etwaige Nachbegehung o.ä. wäre dann ggf. eine Sicherheitsüberprüfung notwendig. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2