Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2026 (EU-SPA Hakel)
Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2026 (EU-SPA Hakel)
Hinweis: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 09.12.2025/10:00 Uhr Bindefrist: 31.01.2026 Auszug - Teil 2: 1.2 Erfassungsmethoden Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) [Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands] einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 2 in Kap. 2 in Südbeck et al. 2025). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m). Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben. Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". In beiden Fällen sind die Modalitäten zur Nutzung von NaturaList vorab mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen. Die UNB SLK, BÖ und HZ werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden Sie alle Details in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung Los 1.