Vergabe der Betriebsträgerschaften für Flüchtlingseinrichtungen (in 3 Losen)

Deadline:6 Oct 2026, 05:30

Tender information
Münster, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
2026-0619-50
Duration
01/01/2027 - 31/12/2029
Vergabe der Betriebsträgerschaft dreier Flüchtlingseinrichtungen in Münster

Flüchtlingsunterkunft Nienberge

Gegenstand des Verfahrens ist der Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen - Lauenburgstr.19, 48147 Münster (Rumphorst) (Los 1) - Käthe-Ernst-Weg 16-26, 48161 Münster (Nienberge) (Los 2) - Zum Schultenhof 3, 48161 Münster (Roxel) (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von jeweils 50 Plätzen. Der Bieter / die Bieterin übernimmt für die Flüchtlingseinrichtung die Verpflichtung der Stadt Münster, die ihr zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge nach Maßgabe der verfügbaren Platzkapazitäten und der städtischen Belegungsstandards jederzeit aufzunehmen und unter-zubringen. Die Belegung der Zimmer ist grundsätzlich quantitativ nach den Vorgaben der Stadt vorzunehmen. Die Stadt bemüht sich bei der Zuweisung der Flüchtlinge um eine sozial ausgewogene Belegung der Einrichtung. Sie wird soziale Aspekte wie Familienzusammen-angehörigkeit, Familiengröße, kulturelle Zugehörigkeit etc. berücksichtigen. Darüber hinaus sagt der Bieter / die Bieterin zu, in dringenden Bedarfssituationen ausnahmsweise auch Men-schen aufzunehmen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ferner verpflichtet sich der Bieter / die Bieterin in dringenden Bedarfssituationen - befristet - auch in einer Höhe von 10 % über die vorgesehene Platzzahl hinaus von der Stadt zugewiesene Flüchtlinge aufzu-nehmen. Ferner sind Entscheidungen der Stadt, die Nutzergruppen der Flüchtlingseinrichtung ganz oder teilweise zu ändern (z. B. zu allein geflüchteten Männern oder Frauen, Menschen mit besonderen Bedarfen), umzusetzen. Der Betrieb der Einrichtungen beinhaltet folgende Schwerpunkte: - Sozialarbeiterische Begleitung, Unterstützung und Beratung der untergebrachten Per-sonen - Hausmeisterliche Betreuung und Verwaltung des Gebäudes

Flüchtlingsunterkunft Roxel

Gegenstand des Verfahrens ist der Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen - Lauenburgstr.19, 48147 Münster (Rumphorst) (Los 1) - Käthe-Ernst-Weg 16-26, 48161 Münster (Nienberge) (Los 2) - Zum Schultenhof 3, 48161 Münster (Roxel) (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von jeweils 50 Plätzen. Der Bieter / die Bieterin übernimmt für die Flüchtlingseinrichtung die Verpflichtung der Stadt Münster, die ihr zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge nach Maßgabe der verfügbaren Platzkapazitäten und der städtischen Belegungsstandards jederzeit aufzunehmen und unter-zubringen. Die Belegung der Zimmer ist grundsätzlich quantitativ nach den Vorgaben der Stadt vorzunehmen. Die Stadt bemüht sich bei der Zuweisung der Flüchtlinge um eine sozial ausgewogene Belegung der Einrichtung. Sie wird soziale Aspekte wie Familienzusammen-angehörigkeit, Familiengröße, kulturelle Zugehörigkeit etc. berücksichtigen. Darüber hinaus sagt der Bieter / die Bieterin zu, in dringenden Bedarfssituationen ausnahmsweise auch Men-schen aufzunehmen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ferner verpflichtet sich der Bieter / die Bieterin in dringenden Bedarfssituationen - befristet - auch in einer Höhe von 10 % über die vorgesehene Platzzahl hinaus von der Stadt zugewiesene Flüchtlinge aufzu-nehmen. Ferner sind Entscheidungen der Stadt, die Nutzergruppen der Flüchtlingseinrichtung ganz oder teilweise zu ändern (z. B. zu allein geflüchteten Männern oder Frauen, Menschen mit besonderen Bedarfen), umzusetzen. Der Betrieb der Einrichtungen beinhaltet folgende Schwerpunkte: - Sozialarbeiterische Begleitung, Unterstützung und Beratung der untergebrachten Per-sonen - Hausmeisterliche Betreuung und Verwaltung des Gebäudes

Flüchtlingsunterkunft Rumphorst

Gegenstand des Verfahrens ist der Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen - Lauenburgstr.19, 48147 Münster (Rumphorst) (Los 1) - Käthe-Ernst-Weg 16-26, 48161 Münster (Nienberge) (Los 2) - Zum Schultenhof 3, 48161 Münster (Roxel) (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von jeweils 50 Plätzen. Der Bieter / die Bieterin übernimmt für die Flüchtlingseinrichtung die Verpflichtung der Stadt Münster, die ihr zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge nach Maßgabe der verfügbaren Platzkapazitäten und der städtischen Belegungsstandards jederzeit aufzunehmen und unter-zubringen. Die Belegung der Zimmer ist grundsätzlich quantitativ nach den Vorgaben der Stadt vorzunehmen. Die Stadt bemüht sich bei der Zuweisung der Flüchtlinge um eine sozial ausgewogene Belegung der Einrichtung. Sie wird soziale Aspekte wie Familienzusammen-angehörigkeit, Familiengröße, kulturelle Zugehörigkeit etc. berücksichtigen. Darüber hinaus sagt der Bieter / die Bieterin zu, in dringenden Bedarfssituationen ausnahmsweise auch Men-schen aufzunehmen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ferner verpflichtet sich der Bieter / die Bieterin in dringenden Bedarfssituationen - befristet - auch in einer Höhe von 10 % über die vorgesehene Platzzahl hinaus von der Stadt zugewiesene Flüchtlinge aufzu-nehmen. Ferner sind Entscheidungen der Stadt, die Nutzergruppen der Flüchtlingseinrichtung ganz oder teilweise zu ändern (z. B. zu allein geflüchteten Männern oder Frauen, Menschen mit besonderen Bedarfen), umzusetzen. Der Betrieb der Einrichtungen beinhaltet folgende Schwerpunkte: - Sozialarbeiterische Begleitung, Unterstützung und Beratung der untergebrachten Per-sonen - Hausmeisterliche Betreuung und Verwaltung des Gebäudes

Buyer
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
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