Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen im Open-House-Verfahren 2026 ff.
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen im Open-House-Verfahren 2026 ff.
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff. Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt: •LB 01: Böden und Bodenverbesserungen •LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische •LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen •LB 04: Beton nach ZTV Beton •LB 05: Konstr. Ingenieurbau •LB 06: Asphaltbauweisen oLB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen oLB 06.04: Performance Prüfungen •LB 07: Bitumenuntersuchungen •LB 08: Fugenfüllstoffe •LB 09: Oberflächeneigenschaften oLB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen oLB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen oLB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM oLB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT oLB 09.05: Texturmessungen •LB 10: Fahrbahnmarkierung •LB 11: Voruntersuchungen oLB 11.01: Asphalt oLB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken oLB 11.03: Schichten ohne Bindemittel oLB 11.04: Böden oLB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau •LB 12: Umweltanalytik •LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.07.2028 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.07.2028. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.07.2029 bzw. 31.07.2030 verlängert werden. Die Niederlassung Südbayern wird erst ab dem 02.04.2027 Leistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen.