VgV Objektplanung - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
VgV Objektplanung - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.