Auf Grundlage von § 48 SektVO hat die Deutsche Bahn AG (DB) zur Eignungsfeststellung von Unternehmen ein Qualifizierungssystem (nachfolgend Präqualifizierungsverfahren, „PQ“) eingerichtet. Dieses PQ-Verfahren erfolgt in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Die zur Qualifizierung erforderlichen Dokumente und Informationen stehen interessierten Unternehmen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe von Firma, Sitz und gesetzlichen Vertretern zu richten an pq@dva.net . Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, geeignete und zuverlässige Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete Versicherungsunternehmen sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge.
Für sämtliche Bauvorhaben im Konzern der Deutschen Bahn AG (DB) wird jeweils eine Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung (nachfolgend Kombipolice) für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB beauftragten Unternehmen abgeschlossen. Auch zukünftig werden jährlich voraussichtlich ca.30 Kombipolicen seitens DB und der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) ausgeschrieben. Die genannten Bauprojekte werden im gesamten Bundesgebiet in einem noch nicht bestimmten Wertumfang durchgeführt und wie beschrieben versichert. Die Kombipolicen betreffen überwiegend Einzelprojekte mit einem Projektvolumen von jeweils über 70 Mio. EUR, vereinzelt auch über 1 Mrd. EUR. Es handelt sich um Projektversicherungen, die Vertragsdauer entspricht der aktuell geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit
geplante Bauzeit hinaus kann optional nach den Bedingungen des Vertrages vereinbart werden. Neben Projektversicherungen werden vereinzelt auch mehrjährige Sammel-/Rahmenverträge als Kombipolice für mehrere Bauprojekte mit geringerem Einzelvolumen abgeschlossen. Es ist zu erwarten, dass der kumulierte Wertumfang der zu versichernden Bauvorhaben in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf ca. 5-10 Mrd. EUR p.a., teilweise auch darüber. Bei diesem Wert handelt es sich um eine reine Schätzung und nicht um eine verbindliche Angabe. Hiermit ist daher keine (Mindest-)Auftragsverpflichtung verbunden und es besteht keinerlei Anspruch auf bestimmte Mengen oder Jahres-/Projektvolumina. Die späteren Vergaben (Angebotsphase) wird von DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH über die VergabepIattform subreport ELViS durchgeführt. Die Kombipolicen werden unter den qualifizierten Unternehmen in Einzelausschreibungen vergeben. Dies erfolgt überwiegend an Versichererkonsortien mit einem Führungsversicherer und weiteren Beteiligten Versicherern. Die Einzelausschreibungen erfolgen somit überwiegend in getrennten Losen für Vertragsführung, Vertragsbeteiligung und ggf. Exzedent. Im Hinblick auf die vorgenannte Teilnahme an Versichererkonsortien für einzelne Policen erfolgt die Präqualifikation in zwei Kategorien:
PQ-A: Vertragsführung
PQ-B: Vertragsbeteiligung
Die PQ-A umfasst auch die Qualifizierung PQ-B. Die vorgenannten PQ gelten ausdrücklich nicht für Exzedenten zur DVA-Kombipolice.
Die Aufforderung an präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsbereichs, wird voraussichtlich ab 01.01.2027 erfolgen. Die jeweilige Auftragsvergabe soll gem. §48 Abs. 9 SektVO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens unter qualifizierten/zugelassenen Unternehmen des PQ-Systems erfolgen.
Qualifizierungssystem im Sinne des § 48 SektVO (Präqualifikationsverfahren – PQ-Verfahren) für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice
Die Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit erfolgt anhand einzureichender Nachweise. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere Referenzen, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen sowie die fachliche Qualifikation des Personals. Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen (z.B. zu beantwortende Fragen, Einreichung von Zertifikaten bzw, Nachweise) ergeben sich aus den Antragsunterlagen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 . Der Antrag ist unter Beifügung aller in den Unterlagen geforderten Informationen und Nachweisen einzureichen unter pq@dva.net . Hierüber findet auch die gesamte Kommunikation statt, evtl. Fragen sind ausschließlich an diese eMail-Adresse zu richten. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Antragstellung initiiert. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifizierungssystem DVA-Kombipolice, eingestellt im: Internetauftritt DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH unter: https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 . Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenfrei.
Zuschlagskriterien: alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.