Bau eines Gemeindezentrums und Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen

Deadline:N/A

Tender information
Südwestpfalz
Type
Contract award
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
Bau eines Gemeindezentrums und Kindergarten in der Ortsgemeinde
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen. Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung und Bauausführung ist der den Beschaffungsunterlagen beigefügte Entwurf. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen erfolgen kann. – Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen. Darüber hinaus ist die Vergabe der der Tragwerksplanung zuzuordnenden Bauüberwachung als besondere Leistung angedacht. Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Grundlage und Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung, Kosten und Bauausführung ist die den Beschaffungsunterlagen beigefügte erste Ausfertigung einer Entwurfsplanung. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen erfolgen kann.
Buyer
ORG-0001: Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 669
buyer-email@mail.com
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