GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH: Generalplanerleistungen für die Errichtung von Anlagen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in Schweinfurt
GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH: Generalplanerleistungen für die Errichtung von Anlagen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in Schweinfurt
Die GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) betreibt in Schweinfurt ein kombiniertes Müll-/Kohleheizkraftwerk zur Erzeugung von Fernwärme und Strom. Der Dampf wird von den Industriekunden und den Stadtwerken Schweinfurt zur Wärmeversorgung genutzt. Das GKS gehört den Anteilseignern, zu denen die umliegenden Landkreise gehören, die im Anlagenbereich MVA ihren Müll entsorgen. Weitere Anteilseigner sind die Stadtwerke Schweinfurt und die Industrieunternehmen ZF, Schaeffler und SKF, die auch die Wärme abnehmen. Die im Kraft-Wärme-Prozess und im Kondensationsbetrieb der Turbinen erzeugte elektrische Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist. Das GKS besteht aus drei Müll- und zwei Kohlelinien, deren Frischdampf auf eine Entnahme-Kondensations- und eine Gegendruckturbine geführt wird. Die Turbinen speisen die 4,5-barü-Dampfschiene, von der aus die Fernwärmeabnehmer versorgt werden. Die Industriebetriebe im Norden werden direkt mit Dampf versorgt. Die Stadtwerke Schweinfurt im nördlichen Netzbereich (FWZ-Nord) und die Abnehmer im Süden (FWZ-Süd) werden mittels Umformstationen mit Heißwasser versorgt. Als Spitzenlast- und Reservekessel sind im Spitzenheizwerk Nord zwei erdgas- und ölgefeuerte Dampfkessel installiert. Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das Kohleausstiegsgesetz, die steigenden Preise für CO2-Emissionszertifikate sowie die Anforderungen der industriellen Gesellschafter und der Stadt Schweinfurt nach einer CO2-Neutralität des Wärmebezugs erfordern Umbauten und Erweiterungen des bestehenden Anlagenparks. Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie für das aktuelle Kohlekraftwerk beabsichtigt GKS die kohlebasierte Energieerzeugung durch Erneuerbare (Wärmequellen nicht-fossilen Ursprungs bzw. Abwärme, jedoch ohne Windenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen) und Peak-Gas (Gasbefeuerte Wärmeerzeugungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 10 Megawatt, die zur Spitzenlast- und/oder Grundlastversorgung eingesetzt werden) zu ersetzen (PLANUNGSAUFGABE). Angedacht ist bisher der Ersatz der in den Verfahrenslinien derzeit eingesetzten Kohle durch holzstämmige Brennstoffe sowie die Erweiterung der vorhandenen Spitzenlasterzeuger um den Neubau eines Gaskessels. Möglich sind grundsätzlich auch alternative Lösungsmöglichkeiten, bspw. durch die Nutzung von Abwärme. Die Planungsaufgabe umfasst Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI) sowie Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI), die voraussichtlich in Beauftragungsstufen beauftragt werden. In einer ersten Beauftragungsstufe (HOAI-Leistungsphasen 1, Grundlagenermittlung und 2, Vorplanung) sind diese vorliegenden Überlegungen zu überprüfen und fortzuschreiben. Dazu sind auch alternative Lösungsmöglichkeiten zu betrachten. Ziel muss es hierbei sein, eine kostengünstige und möglichst CO2-neutrale Wärmeerzeugung zu erreichen. Im Ergebnis ist eine unter Beachtung aller relevanten Kriterien optimierte Vorzugslösung zur Erfüllung der Planungsaufgabe zu entwickeln. Der Benchmark sind zum einen die aktuellen Wärmegestehungskosten im GKS sowie ein Vergleich zu marktüblichen Gestehungskosten. Weiterhin ist auch eine Bewertung fünf möglicher Standorte für den Neubau des Gaskessels bis hin zur Standortauswahl und die Beurteilung möglicher einsetzbarer Brennstoffqualitäten notwendig. Bei der Standortbewertung ist die erforderliche Gasinfrastruktur sowie die Netzhydraulik und die jeweilige Aufnahmekapazität des Netzes / Netzsegmentes zu berücksichtigen. Standortbedingt können Rückbau- und Umbaumaßnahmen anfallen. Die entwickelte Vorzugslösung bildet nach Abstimmung mit und Freigabe durch die GKS die Grundlage für die nachfolgenden Beauftragungsstufen. In einer zweiten Beauftragungsstufe wird die festgelegte Vorzugslösung der ersten Beauftragungsstufe weiterentwickelt und konkretisiert. Die zweite Beauftragungsstufe ist dabei an die HOAI-Leistungsphasen 3, Entwurfsplanung, 4, Genehmigungsplanung und 6, Vorbereitung der Vergabe angelehnt. Dabei soll die Entwurfsplanung in einer Planungstiefe als "vertiefte Entwurfsplanung" erarbeitet werden, die grundsätzlich geeignet sein soll, auf dieser Grundlage einen vollständigen Genehmigungsantrag stellen und eine funktionale Ausschreibung der Ausführungsleistungen erstellen zu können. Bestandteil ist ebenfalls die Durchführung des Genehmigungsverfahrens gemäß HOAI. Voraussetzung für die Beauftragung des AN mit den Leistungen der zweiten Beauftragungsstufe ist die auf Basis des abgeschlossenen Planungskonzepts des AN und unter Berücksichtigung der Kostenschätzung des AN die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts; die Beurteilung der Realisierbarkeit richtet sich nach den im Generalplanervertrag vereinbarten Zielvorstellungen des AG. Die dritte Beauftragungsstufe ist an die HOAI-Leistungsphasen 7, Mitwirkung bei der Vergabe, anteilig 5, Prüfung /Review der von den ausführenden Firmen erstellten Ausführungsplanung (Detailengineering) und 8, Objektüberwachung angelehnt. Voraussetzung für die Beauftragung des AN mit den Leistungen der dritten Beauftragungsstufe ist ein bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Projekt sowie eine Finanzierungszusage für die Projektfinanzierung.