TNW_Technische Ausrüstung - Kältetechnik_Stadt Deggendorf_Sanierung Kältetechnik und Eispiste im Eisstadion Deggendorf
TNW_Technische Ausrüstung - Kältetechnik_Stadt Deggendorf_Sanierung Kältetechnik und Eispiste im Eisstadion Deggendorf
Die Stadt Deggendorf plant die Modernisierung und energetische Sanierung des Eisstadions in Deggendorf. Die bestehende Kältetechnik soll erneuert werden, ebenso die Eispiste selbst. Eine Machbarkeitsstudie hierfür wurde bereits erstellt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Unterschiedliche Kältetechniken wurden hierin verglichen. Es soll eine Direktkühlung mittels NH3-Anlage / Ammoniak-Anlage erfolgen. Diese Variante der Kälteerzeugung wurde bereits durch den Auftraggeber festgelegt. Zudem muss die Sanierung der Eispiste selbst erfolgen, die hierfür geltenden DIN-Normen müssen eingehalten werden. Der komplette Abbruch der Bestandpiste inklusive Unterbau ist notwendig, eine Neuerrichtung nach aktuellen Vorschriften muss erfolgen, wobei hierbei auch der Pistenumgangsbereich neu aufzubauen ist. Der Auftragnehmer ist auch für die Planung dieser Eispiste verantwortlich, der Leistungsumfang richtet sich hier ebenfalls nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, die Vergütung erfolgt über die Addition der anrechenbaren Kosten zu denen der Fachplanung TGA. Der Auftragnehmer ist - abweichend von der HOAI - Hauptverantwortlicher für die Leistungserbringung. Die im Jahr 2025 eingebaute Flexbande ist auszubauen, an einem geeigneten Ort zwischenzulagern und nach Fertigstellung der Eispiste wieder einzubauen. Bauliche Anpassungen an die Flexbande aufgrund eventueller Änderungen der Abmessungen der Eispiste können erforderlich werden. In der Machbarkeitsstudie wurden bereits zwei Varianten zur zeitlichen Umsetzung benannt. Die in den Anlagen zur Studie aufgelisteten Kostendarstellungen beziehen sich auf diese beiden zeitlichen Umsetzungsvarianten. Eine Festlegung auf eine zeitliche Variante (Umbau in einer verlängerten Saisonpause oder Sanierung auf 2 Jahre in den Saisonpausen) ist jedoch noch nicht erfolgt. Im weiteren Planungsverlauf ist der zeitliche Ablauf mit dem Auftraggeber nochmals konkret abzustimmen, Interimsmaßnahmen sollten vermieden werden. Die Kerneiszeit findet grundsätzlich vom 15.08. bis zum 31.03. jeden Jahres statt. Das Ende der Eiszeit ist jedoch abhängig vom Play-Off- Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft. Eine Bundesförderung ist gewünscht und wurde bereits beantragt, jedoch derzeit noch nicht bewilligt. Aufgrund etwaiger Fördermittel findet eine umfassende stufenweise Beauftragung statt. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, weitere Vertragsstufen nicht abzurufen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Beauftragung, vss. im November 2026, zu beginnen. Ein konkreter Baubeginn ist derzeit für April 2028 angedacht, in Abhängigkeit der Förderzusage. Aufgrund der langen Lieferzeiten der technischen Geräte ist diesbezüglich jedoch eine Beauftragung der bauausführenden Firmen bereits im Herbst 2027 notwendig. Vergeben werden hierfür Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 stufenweise in den Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Fachplaner ist hierbei auch für die bauliche Erneuerung der Eisfläche selbst verantwortlich. Als Besondere Leistungen werden vergeben die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional, sofern Fördermittel möglich und ggf. Ergänzungen beim Förderantrag nötig), die Bestandsaufnahme der Komponenten der bestehenden Kältetechnik sowie die Aufnahme der auszubauenden und wieder einzubauenden Flexbande.