VKE 132.1, A10, Ausbau der Tank- und Rastanlage Seeberg Ost und West - Objektplanung Verkehrsanlagen Erhaltung
VKE 132.1, A10, Ausbau der Tank- und Rastanlage Seeberg Ost und West - Objektplanung Verkehrsanlagen Erhaltung
Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautob-ahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost liegen auf der Bundesautobahn 10 (A 10), östlicher Berliner Autobahnring, zwischen dem Autobahndreieck (AD) Barnim und dem AD Spreeau bei Betriebs-km 12,300. Für den genannten Abschnitt wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für das Prognosejahr 2030 ein Fehlbedarf von Lkw-Parkständen ermittelt. Dieses Defizit soll durch die geplante Erweiterung der TR Seeberg West und Ost kompensiert werden. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost befinden sich im Bundesland Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und der Stadt Altlandsberg. Am 08.05.2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss durch das Landesamt für Bauen und Verkehr erlassen. Die ursprüngliche Planung sah die reine Erweiterung von Lkw-Stellplätzen auf der Tank- und Rastanlage Seeberg Ost und West vor. Eine Ausführungsplanung für die Erweiterung der Anlagen wurde nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses beauftragt. Im Zuge der bereits begonnen Planungen wurde die DEGES nachträglich gebeten, neben der Erweiterungsplanung eine partielle Erneuerung (E2) der Bestandsanlagen auf der Ost- und Westseite durchzuführen, da die Bestandsanlage aufgrund der hohen Beanspruchung Schäden aufweist und der Fahrbahnaufbau nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Die Erweiterung und Erneuerung soll hierbei in einer Gesamtbaumaßnahme in einem Baulos realisiert werden. West- und Ostseite werden gebündelt in einem Baulos zusammengefasst. Da es sich bei der Erhaltungsmaßnahme um eine Auftragserweiterung handelt, ist eine Neuausschreibung der Objektplanung Verkehrsanlagen erforderlich. Randbedingungen Für die Planung der Erhaltungsmaßnahme ist als zu übergebenes Produkt direkt die Leistungsphase 5 und 6 zu erbringen gemäß Anlage B02 (Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen). Eine Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung wird honorartechnisch zu Teilen angesetzt, hierzu ist jedoch keine gesonderte Endabgabe von Unterlagen erforderlich. Die Ausführungsplanung soll hierbei so übergeben werden, dass diese einheitlich mit der Ausführungsplanung der Erweiterungsplanung der TR Seeberg harmoniert. Die Lph. 6 soll ebenfalls als Zuarbeit zum Verkehrsanlagenplaner der Erweiterungsplanung übergeben werden. Hierbei ist eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Verkehrsanlagenplaner, dem Beleuchtungsplaner und ggf. weiteren Planern (konstruktiver Ingenieurbau, Umwelt) erforderlich.