Gemeinde Petersberg, Neufassung Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Flächenplanung
Gemeinde Petersberg, Neufassung Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Flächenplanung
Verfahrensgegenstand ist gemeinsame Beauftragung für die Erstellung eines a) Flächennutzungsplan - nach HOAI Teil 2, Abschnitt 1, §§ 18 + 20 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 - zunächst für Stufe 1 mit LPH 1 einschl. zugehörige Besondere Leistungen nach Anlage 9 HOAI (detailliert aufgelistete Besondere Leistungen siehe Vergabeunterlagen Anlage 01 + 03) - weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 2 + 3 b) Landschaftsplan - nach HOAI Teil 2, Abschnitt 2, §§ 23 + 28 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 - zunächst für Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen nach Anlage 9 HOAI (detailliert aufgelistete Besondere Leistungen siehe Vergabeunterlagen Anlage 01 + 03) - weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4 Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.