Erweiterungsbau für den KindergartenzweckverbandKita in Höchstenbach - Planungsleistungen
Architektenleistungen Objektplanung Gebäude
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, Leistungsphasen 5 – 9 für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte in Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Höchstenbach in Höchstenbach. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich den in Anlage beigefügten Planunterlagen beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Erweiterungsbau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den in Anlage beigefügten Planunterlagen. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Leistungsphasen 5 – 9 (Los 2). Die Freianlagenplanung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Mit der Ausführung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für 31.12.2028 geplant. Da bereits eine Genehmigungsplanung vorliegt, kann es zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf mit dem Ingenieur für die technische Ausrüstung kommen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine Baugenehmigung liegt bereits seit November 2025 vor. Für das Vorhaben werden Fördermittel aus Land- und Kreisförderung bezogen. Diesbezüglich liegt ein Bescheid bereits vor. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ebenfalls bewilligt worden.
Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsphasen 5 – 9 des Leistungsbildes technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1 bis 5 und 7.1 (Küche) für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte in Höchstenbach. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung sind durch die bereits vorliegende Genehmigungsplanung gemäß der in Anlage beigefügten Planunterlagen definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages. B. Technische Aspekte: Der Erweiterungsbau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den in Anlage beigefügten Planunterlagen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1 - 7.1 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibung von Architektenleistungen der Objektplanung (Los 1). Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Ausführung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. - Geplanter Baubeginn ist das Frühjahr 2027, - Geplante Inbetriebnahme soll bis 31.12.2028 erfolgen. Eine Baugenehmigung liegt bereits seit November 2025 vor. Für das Vorhaben werden Fördermittel aus Land- und Kreisförderung bezogen. Diesbezüglich liegt ein Bescheid bereits vor. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ebenfalls bewilligt worden.