Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für eine Laufzeit von 48 Monaten
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für eine Laufzeit von 48 Monaten
Gegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende der Leasingnehmerin zur dienstlichen und privaten Nutzung (nachfolgend: Leasinggegenstände) einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) auf der Grundlage von Einzel-Leasingverträgen zwischen Fahrradfachhändlern und Mitarbeitenden nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer sichert zu, dass das Dienstradleasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Richtlinien im Einklang steht. Der Auftragnehmer sichert zu, dass es sich bei den Leasinggegenständen ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handelt und diese den Bedingungen des TV Fahrradleasing entsprechen. Mindest- oder Höchstabnahmemengen sind nicht vorgesehen.