Generalplanerleistungen für die verkehrliche Erschließung des Technologiequartiers Wedau (TQW) in Duisburg - Straßenanbindung mit Unterquerung der DB-Strecke Duisburg-Ratingen West
Generalplanerleistungen für die verkehrliche Erschließung des Technologiequartiers Wedau (TQW) in Duisburg - Straßenanbindung mit Unterquerung der DB-Strecke Duisburg-Ratingen West
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes ist eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung einer neuen Straßenanbindung zwischen der Bissingheimer Straße und der Haupterschließung des TQW. Hierfür ist die Unterquerung der bestehenden DB-Strecke Duisburg-Ratingen West erforderlich. Die Maßnahme dient der verkehrlichen Erschließung des TQW, der Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen sowie der Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung für die künftige Quartiersentwicklung. Der Auftraggeber hat bereits erste Konzeptstudien erstellen sowie verschiedene Erschließungsvarianten untersuchen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, welche die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen bildet. Der Auftraggeber wird diese Vorzugsvariante sowie die vorhandenen Planunterlagen den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereitstellen. Das Bauwerk soll nach Fertigstellung in das Eigentum der DB InfraGO AG übergehen und ist daher unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien und Vorgaben der DB InfraGO AG zu planen. Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Aufgrund der erforderlichen Sperrpausen im Bahnbetrieb und der hierfür notwendigen langfristigen Vorlaufzeiten zieht der Auftraggeber die Maßnahme gegenüber der eigentlichen Quartiersentwicklung vor. Die Sperrpausen sind nach den derzeitigen Abstimmungen bei der DB InfraGO AG ab November 2026 vorzubereiten und sukzessiv anzumelden. Die finalen Unterlagen sind bis Januar 2027 einzureichen, damit die baulich bedingte Sperrung der Bahnstrecke (ca. 3 Monate) im Jahr 2031 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund muss der Generalplaner seine Planungen in der Tiefe der Leistungsphase (LPH) 3 HOAI nach den aktuellen Abstimmungen bereits bis Anfang 2027 erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, die Planungsleistungen bis einschließlich der LPH 4 durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Für die anschließende Realisierung strebt er die Vergabe an einen Generalunternehmer an. Der Generalplaner hat hierfür die erforderliche funktionale Leistungsbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel Leitdetails und Systemschnitte zu erstellen und den Auftraggeber fachlich zu unterstützen. Nach Beauftragung des Generalunternehmers soll der Generalplaner insbesondere Prüf-, Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben übernehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die LPH 1 und 2 abzurufen. Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI); - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI); - Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST); - Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur; - Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung. Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen. Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, europaweit auszuschreiben, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.