Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Ortsbuslinie 275 in der Marktgemeinde Holzkirchen

Deadline:N/A

Tender information
Miesbach
Type
Prior information
Procedure
Competitive tendering procedure
Ref. number
D-SF-OB-4-26
Duration
01/09/2027 - 31/08/2035
Der Markt Holzkirchen hat als zuständige Behörde seine Absicht zur Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Nachstehend werden hierzu die gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG maßgeblichen Anforderungen festgelegt, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbunden sein werden und die nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen können.

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Ortsbuslinie 275 in der Marktgemeinde Holzkirchen

Zum Gegenstand der Vergabe gehört nachfolgend aufgeführte Linie: - Linie 275 Bahnhof Holzkirchen (Markt Holzkirchen) - Gewerbegebiet Ost (Markt Holzkirchen) - Gewerbegebiet Nord (Markt Holzkirchen) - Bahnhof Holzkirchen Betriebsbeginn ist am 01.09.2027. Die Laufzeit beträgt 8 Jahre bis voraussichtlich bis 31.08.2035. Weitere Informationen sowie das ergänzende Dokument zu dieser Bekanntmachung sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-holzkirchen-linie-275 Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder die heutige Linie wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.

Buyer
Markt Holzkirchen
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

Document name
Upload date
File size
First document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Second document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
No time limit
Important dates
23 Jul - Publication date
Unlock Full Access with Mercell Bidding Business Plus
Start your free trial to explore exclusive features that help you win more tenders, faster:
AI-Powered Tender Insights
Buyer Contact Info
Key Tender Timelines

Already have an account?

Your privacy is important to us

We use cookies to improve your experience and evaluate each item on our site. By clicking further, you accept our use of cookies.