Im Rahmen des Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 und § 74 VgV, soll ein Tragwerksplaner für die Erweiterung und Sanierung der Fachklassen am Gymnasium Unterrieden in Sindelfingen ermittelt werden.
Der Schwerpunkt der Tragwerksplanungsleistungen liegt auf dem Erweiterungsbau.
Das Gymnasium Unterrieden wurde im Jahr 1979 errichtet und besteht aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude sowie einer Dreifeld-Sporthalle. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen insgesamt 769 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium Unterrieden. Die Klassenstufen 5 bis 12 werden vierzügig geführt. Ab der Einführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) im Schuljahr 2025/2026 wird sich die Schülerzahl verändern, die Vierzügigkeit der Schule bleibt jedoch bestehen. Die naturwissenschaftlichen Fachklassen befinden sich weitgehend im bauzeitlichen
Zustand und entsprechen weder den heutigen pädagogischen Anforderungen noch den aktuellen technischen Standards.
Die erforderlichen Fachklassen können grundsätzlich durch eine Neustrukturierung der vorhandenen Flächen innerhalb der bestehenden Gebäude untergebracht werden. Darüber hinaus ergeben sich auf Grundlage des Musterraumprogramms für ein vierzügiges Gymnasium
im G9-Betrieb Flächenbedarfe in den Bereichen Ganztagsräume, Differenzierungsräume sowie einem zusätzlichen Klassenraum.
Im Jahr 2025 wurde durch das Büro Zimmermann und Nagel Architekten eine Voruntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2025 den städtischen Gremien vorgestellt und ein Grundsatzbeschluss zur Generalsanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume
sowie zur Erweiterung der Schule im Zuge der Einführung von G9 gefasst. Die Fachklassen sollen umfassend saniert und neu strukturiert werden. Zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs ist die Erweiterung der bestehenden Schule durch einen kompakten zweigeschossigen Neubau vorgesehen, der während der Sanierung der Fachklassen gleichzeitig als Interimsgebäude genutzt werden soll. Die städtebauliche Einbindung und die konkrete Ausformung der Baukörper sind im weiteren Planungsverlauf in Varianten zu untersuchen. Die Baumaßnahme soll während des laufenden Schulbetriebs umgesetzt werden. Hierfür ist ein Bau- und Umzugskonzept mit geeigneten Bauabschnitten und Rochaden zu entwickeln, um die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs möglichst gering zu halten. Raumvergrößerungen innerhalb des Bestands sind durch das Versetzen von Flurwänden möglich; eine Erweiterung der Bestandsflächen durch ein Versetzen der Außenfassaden ist hingegen nicht vorgesehen.
Die zu sanierenden naturwissenschaftlichen Fachklassen im Bestandsgebäude umfassen eine Nutzfläche von rund 1.400 m². Zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs ist der Erweiterungsneubau mit einer erforderlichen Nutzfläche von rund 540 m² vorgesehen. Die im Rahmen der Voruntersuchung ermittelten Grobkosten für die Generalsanierung der Fachklassen einschließlich des Erweiterungsneubaus belaufen sich für die
Kostengruppen 200 bis 700 auf insgesamt rund 12,3 Mio. € brutto.
Die Planung startet unmittelbar nach der Auftragsvergabe. Das Auswahlgremium ist für KW 43/2026 vorgesehen, die Bietergespräche sollen nach aktuellem Stand in KW 49/2026 stattfinden.
Die Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft ist möglich (das Formblatt 234 ist entsprechend auszufüllen). Bei Bewerbergemeinschaften gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (das Formblatt I.3 EU ist auszufüllen).
Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1 § 51,
Leistungsphasen 1 - 6 mit Besonderen Leistungen
1. Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb:
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Büros ihr Interesse an der Verfahrensteilnahme und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase:
Die max. 3 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden.
c) Bietergespräch:
Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
2. Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Sindelfingen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.