Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt Hier: Baugrundgutachten
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Der Auftragnehmer hat auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses ein Untersuchungskonzept für die Leistungsphasen 3 und 4 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen. Hierbei sind die erforderlichen Untersuchungspunkte gemeinsam festzulegen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Erkundungsarbeiten zu planen sowie die voraussichtliche Untersuchungsdauer abzuschätzen. Das Untersuchungskonzept ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen normativen und rechtlichen Regelwerke zu erstellen. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist gemäß DIN 4020 unter Berücksichtigung der geotechnischen Kategorien 1 bis 3 festzulegen.