Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in fünf Losen

Deadline:20 Jul 2026, 10:00

Tender information
Stuttgart, Stadtkreis
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
2026/948
Contract type
Framework agreement
Duration
01/09/2026 - 31/08/2028
Die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH schreibt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Errichtung von Photovoltaikanlagen in fünf Losen zum Abruf von Einzelaufträgen durch die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH aus.

Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).

Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).

Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).

Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).

Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).

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Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH
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