Rahmenvereinbarung - Arzneimittel Obdivo (Nivolumab)
Rahmenvereinbarung - Arzneimittel Opdivo (Nivolumab)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung pharmazeutischer Spezialitäten für die Lieferjahre 2026-2029 "Opdivo (Nivolumab)". Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden Sonstige Begründung: Basis medizinischer Indikation, da ausschließlich nur dieser Anbieter die spezifischen individuellen Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen innerhalb der jeweiligen Indikation erfüllen kann. Preisangaben: §§61f BVergG: Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen