Brut- und Rastvogelmonitoring im EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen Anhalt)“ (SPA0004LSA) inkl. funktional verbundene Projektflächen in Thüringen

Deadline:29 Jun 2026, 21:59

Tender information
Mansfeld-Südharz
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
KTG-2026-VGM-01
Duration
01/03/2027 - 31/10/2031
Brut- und Rastvogelmonitoring im EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen Anhalt)“ (SPA0004LSA) inkl. funktional verbundene Projektflächen in Thüringen

Brutvogelmonitoring im EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (SPA0004LSA) einschließlich funktional verbundener Projektflächen in Thüringen

1. Ziel: Ziel des Loses 1 ist die jährliche Erhebung, GIS-gestützte Aufbereitung und naturschutzfachliche Bewertung der Brutvogelbestände im Untersuchungsgebiet. Im Mittelpunkt stehen Revierkartierung, Brutstatusbewertung, Bruterfolgskontrollen, Störungen und die Bewertung von Maßnahmenflächen im BPBV Projekt "Kranich(t)raum Goldene Aue". Die Leistung dient der naturschutzfachlichen Inventarisierung wertgebender und schutzgebietsrelevanter Arten, der Wirkungskontrolle vorgesehener Projektmaßnahmen sowie der Unterstützung des Gebietsmanagements. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass Zeitreihenvergleichbarkeit und Datenkonsistenz über die Laufzeit gewährleistet sind. 2. Leistungsgegenstand: Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die folgenden drei Bereiche: Brutvogelkartierung, Jahresbericht, Abschlussbericht. 2.1. Brutvogelkartierung: Die Kartierleistung beginnt voraussichtlich im März 2027 und umfasst fünf Brutvogelerfassungsjahre von 2027 bis 2031. Der Auftragnehmer hat in jedem Erfassungsjahr eine flächendeckende Brutvogelkartierung der festgelegten wertgebenden und schutzgebietsrelevanten Vogelarten im gesamten Untersuchungsgebiet durchzuführen. Im Fokus stehen die Maßnahmenflächen des Projekts Kranich(t)raum. Die Brutvogelerfassung ist als Revierkartierung anhand der Methodenstandards nach Südbeck et al. (2025) unter Berücksichtigung der artspezifischen Erfassungszeiträume, Aktivitätszeiten, Wertungsgrenzen und Nachweisanforderungen durchzuführen. Gemäß der Methodenstandards sind mindestens sechs Tagesbegehungen im gesamten Gebiet sowie drei Dämmerungs- und Nachtbegehungen einzuplanen. Die Erfassungstermine sind saisonal gestaffelt zwischen Anfang März und Ende Juli zu legen und an die Hauptlebensräume des Gebietes, an das zu erwartende Artenspektrum sowie an die Phänologie und Witterung anzupassen. Ergänzend sind in den Jahren 2027 bis 2030 zwei Bruterfolgskontrollen zwischen Mitte Juli und Ende August durchzuführen. Auf Grundlage der Geländedaten sind für die wertgebenden und schutzgebietsrelevanten Arten nachvollziehbare Papierreviere bzw. GIS-gestützte Revierabgrenzungen zu erstellen. Je Revier ist der höchste festgestellte Brutzeitcode anzugeben und fachlich zu bewerten. Die Aufnahmen sind bevorzugt mit Hilfe der App „NaturaList“ in geschützter Erfassung und unter Verwendung detaillierter Beobachtungslisten durchzuführen. Die Nutzung einer anderen Software ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich, sofern diese gleichwertige Funktionen bietet und die geforderten Datenstandards vollständig erfüllt. Es ist eine digitale Übergabe der Rohdaten je Feldtermin innerhalb von 10 Werktagen an den Auftraggeber erforderlich. Weitere Details sind der Vergabeunterlage III – „Leistungsbeschreibung Los 1 – Brutvogelkartierung“ zu entnehmen. 2.2. Jahresbericht: Für jedes Erfassungsjahr ist nach Abschluss der Kartierleistungen ein eigenständiger Jahresbericht zum Brutvogelmonitoring zu erstellen. Die Abgabe erfolgt jeweils bis zum 15.10. des betroffenen Erfassungsjahres. Die Ausnahme stellt das Jahr 2031 dar, in diesem muss der Jahresbericht bis zum 30.08.2031 vorliegen. Der Jahresbericht fasst Methodik, Erfassungsumfang, Ergebnisse, Bewertung und fachliche Unsicherheiten des jeweiligen Brutvogeljahres nachvollziehbar zusammen. Er ist so aufzubauen, dass die Ergebnisse sowohl für die fachliche Projektsteuerung als auch für spätere Zeitreihenvergleiche und die Bewertung projektbezogener Maßnahmen nutzbar sind. Der Bericht ist in deutscher Sprache zu verfassen. Mit dem Jahresbericht ist ein vollständiges Jahresdatenpaket zu übergeben. Dieses umfasst mindestens die feldbezogenen Rohdaten, den fachlich geprüften und validierten Jahresdatensatz, GIS-Layer, Metadaten, Begehungsdokumentation, relevante Fotodokumentation, Kartenmaterial, Papierreviere bzw. GIS-gestützte Revierabgrenzungen sowie ein Quellenverzeichnis für externe Daten. Die Details sind der Vergabeunterlage III – „Leistungsbeschreibung Los 1 – Brutvogelkartierung“ zu entnehmen. 2.3. Abschlussbericht: Im Jahr 2031 ist nach Abschluss der fünf Brutvogelerfassungsjahre (2027 bis 2031) ein eigenständiger Abschlussbericht zum Brutvogelmonitoring zu erstellen. Die Abgabe erfolgt bis zum 30.09.2031. Der Abschlussbericht führt die Ergebnisse der einzelnen Brutvogel-Erfassungsjahre zusammen und wertet sie übergreifend fachlich aus. Er ist nicht als bloße Zusammenstellung oder Wiederholung der Jahresberichte zu verstehen, sondern als zusammenfassende Bewertung der Brutvogelbestände, Revierentwicklungen, Habitatbezüge, Bruterfolgskontrollen, Störungseinflüsse und Maßnahmenbezüge über die gesamte beauftragte Laufzeit. Der Bericht ist in deutscher Sprache zu verfassen. Mit dem Abschlussbericht ist ein vollständiges Abschlussdatenpaket über die gesamte Monitoringlaufzeit 2027 bis 2031 zu übergeben. Dieses umfasst sämtliche Rohdaten, fachlich geprüften und validierten Jahresdatensätze, zusammengeführte GIS-Layer, Metadaten, Begehungsdokumentationen, Papierreviere bzw. GIS-gestützte Revierabgrenzungen, Kartenmaterial, Fotodokumentation, Quellenverzeichnisse für externe Daten sowie die zur Nachvollziehbarkeit der Auswertung erforderlichen Unterlagen. Die Daten sind so aufzubereiten, dass eine spätere zusammenführende Auswertung, Zeitreihenbetrachtung und GIS-gestützte Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber möglich ist. Die Details sind der Vergabeunterlage III – „Leistungsbeschreibung Los 1 – Brutvogelkartierung“ zu entnehmen. 3. Untersuchungsgebiet: Das Untersuchungsgebiet umfasst das EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (DE 4531-401) mit dem Thüringer Teil der Talsperre einschließlich funktional verbundener Projektflächen in Thüringen. Verbindlich ist die dem Vergabeverfahren beigefügte Karte (Anlage 1 – „Untersuchungsgebiet Los 1 und Los 2“). Die Details sind der Vergabeunterlage III – „Leistungsbeschreibung Los 1 – Brutvogelkartierung“ zu entnehmen.

Rastvogel im EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (SPA0004LSA) einschließlich funktional verbundener Projektflächen in Thüringen

1. Ziel: Ziel des Loses 2 ist die regelmäßige Erfassung der Spätsommer-, Herbst-, Winter- und Frühjahrsrastbestände von Wasservogelarten i. w. S. am Helmestausee im Zeitraum 2026/2027 bis 2030/2031 sowie deren GIS-gestützte Aufbereitung und naturschutzfachliche Bewertung. Im Mittelpunkt steht vorrangig die Erfassung der Tagesrastbestände von Wasservogelarten i. w. S., aber auch der Schlafplatzgemeinschaften von Reihern, Gänsen, Möwen und Limikolen (exkl. Kranich). Zur Bewertung der Rastbestände und Habitatqualitäten sind der Pegel des Stausees sowie erfolgende Störungen, aber auch Schutzmaßnahmen und insbesondere die Maßnahmen des PBPBV Projekt "Kranich(t)raum Goldene Aue" zu betrachten. Die Leistung dient zugleich der naturschutzfachlichen Inventarisierung wertgebender und schutzgebietsrelevanter Arten, der Wirkungskontrolle vorgesehener Projektmaßnahmen sowie der Unterstützung des Gebietsmanagements. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass Zeitreihenvergleichbarkeit und Datenkonsistenz über die Laufzeit gewährleistet sind. 2. Leistungsgegenstand: Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die folgenden drei Bereiche: Rastvogelmonitoring, Saisonbericht, Abschlussbericht. 2.1. Rastvogelmonitoring: Die Kartierleistung beginnt in der ersten Dekade im August des Jahres 2026 und umfasst insgesamt fünf Erfassungssaisons von 2026/2027 bis 2030/2031. Der Auftragnehmer hat in jeder Erfassungssaison ein flächendeckendes Rastvogelmonitoring des festgelegten Artenspektrums im gesamten Untersuchungsgebiet durchzuführen. Die Erfassungssaison der Spätsommer-, Herbst-, Winter- und Frühjahrsrastbestände umfasst den Zeitraum von Anfang August bis Ende April. Es sind zwei Erfassungen pro Monat durchzuführen, grundsätzlich in der ersten und dritten Dekade des Monats, pro Saison sind somit 18 Termine veranschlagt. Kartierbeginn und -ende sind so zu legen, dass Schlafplatzgemeinschaften von Klein-, Greif- und Wasservögeln im weiteren Sinne ebenfalls aufgenommen werden können. Schlafplatzzählungen des Kranichs sind nicht notwendig. Die Arten- bzw. Gildentrupps sind mit Anzahl der Individuen und Zentralkoordinaten (Mittelpunkt des Rasttrupps) zu erfassen, Einzelvögel sind möglichst punktgenau aufzunehmen. Die Zählungen sind nur bei ausreichenden Sichtbedingungen durchzuführen, insbesondere vom Hauptdamm, Nebendamm/westlichen Uferweg und Südufer. Die Aufnahmen sind bevorzugt mit Hilfe der App „NaturaList“ in geschützter Erfassung und unter Verwendung detaillierter Beobachtungslisten durchzuführen. Die Nutzung einer anderen Software ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich, sofern diese gleichwertige Funktionen bietet und die geforderten Datenstandards vollständig erfüllt. Es ist eine digitale Übergabe der Rohdaten je Feldtermin innerhalb von 10 Werktagen an den Auftraggeber erforderlich. Weitere Details sind der Vergabeunterlage IV – „Leistungsbeschreibung Los 2 – Rastvogelmonitoring“ zu entnehmen. 2.2. Saisonbericht: Für jede Zug- und Rastsaison ist ein eigenständiger Saisonbericht nach Abschluss der Kartierleistungen zu erstellen. Die Abgabe erfolgt jeweils bis zum 31.07. nach Abschluss der betroffenen Saison. Der Bericht fasst Methodik, Erfassungsumfang, Ergebnisse, Bewertung und fachliche Unsicherheiten der jeweiligen Saison nachvollziehbar zusammen. Er ist so aufzubauen, dass die Ergebnisse sowohl für die fachliche Projektsteuerung als auch für spätere Zeitreihenvergleiche und die Bewertung projektbezogener Maßnahmen nutzbar sind. Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Erarbeitung des Berichts zusätzlich zu den eigens erhobenen Kartierungsdaten Daten aus Wasservogelzählungen und ehrenamtlichen Kranichschlafplatzzählungen am Helmestausee, sofern der Auftraggeber diese Daten bereitstellt. Externe Daten sind in der Auswertung deutlich von Eigenerhebungen zu trennen und mit Quelle, Zeitraum, Methode und Datenqualität zu kennzeichnen. Der Bericht ist in deutscher Sprache zu verfassen. Mit dem Saisonbericht ist ein vollständiges Datenpaket zu übergeben. Weitere Details sind der Vergabeunterlage IV – „Leistungsbeschreibung Los 2 – Rastvogelmonitoring“ zu entnehmen. 2.3. Abschlussbericht: Nach Abschluss der fünf Erfassungssaisons 2026/2027 bis 2030/2031 ist ein eigenständiger Abschlussbericht zum Rastvogelmonitoring zu erstellen. Die Abgabe erfolgt bis zum 15.09.2031. Der Abschlussbericht führt die Ergebnisse der einzelnen Erfassungsjahre zusammen und wertet sie übergreifend fachlich aus. Er ist nicht als bloße Zusammenstellung oder Wiederholung der Jahresberichte zu verstehen, sondern als zusammenfassende Bewertung der Bestandsentwicklungen insgesamt und ausgewählter Arten, Gegenüberstellung der Saisonerfassungen, Entwicklung an Maßnahmenstandorten, Rast-, Schlafplatz- und Habitatschwerpunkte, Bewertung von Maßnahmenflächen und Schutzmaßnahmen sowie zusammenfassende naturschutzfachliche Bewertung. Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Erarbeitung des Saison- und Abschlussberichts zusätzlich zu den eigens erhobenen Kartierungsdaten im zumutbaren Rahmen Daten aus Wasservogelzählungen und ehrenamtlichen Kranichschlafplatzzählungen am Helmestausee, sofern der Auftraggeber diese Daten bereitstellt. Der Bericht ist in deutscher Sprache zu verfassen. Mit dem Abschlussbericht ist ein vollständiges Abschlussdatenpaket über die gesamte Monitoringlaufzeit 2026 bis 2031 zu übergeben. Weitere Details sind der Vergabeunterlage IV – „Leistungsbeschreibung Los 2 – Rastvogelmonitoring“ zu entnehmen. 3. Untersuchungsgebiet: Das Untersuchungsgebiet umfasst das EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (DE 4531-401) mit dem Thüringer Teil der Talsperre einschließlich funktional verbundener Projektflächen in Thüringen. Verbindlich ist die dem Vergabeverfahren beigefügte Karte (Anlage 1 – „Untersuchungsgebiet Los 1 und Los 2“). Die Details sind der Vergabeunterlage IV – „Leistungsbeschreibung Los 2 – Rastvogelmonitoring“ zu entnehmen.

Buyer
NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

Document name
Upload date
File size
First document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Second document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Open for offers
11 days left
Important dates
1 Jun - Publication date
29 Jun - Deadline
Unlock Full Access with Mercell Bidding Business Plus
Start your free trial to explore exclusive features that help you win more tenders, faster:
AI-Powered Tender Insights
Buyer Contact Info
Key Tender Timelines

Already have an account?

Mercell Logo

Feel free to reach out!

Mercell is the leading European provider of e-tendering and procurement systems, and information between buyers and suppliers in the professional market.

We appreciate your input.

© Mercell Group 2026

Terms & Conditions and Privacy Notice

Mercell Group

  • Email: post@mercell.com
  • Phone: +47 21 01 88 00
  • Address: Askekroken 11, 0277 Oslo, Norway

Your privacy is important to us

We use cookies to improve your experience and evaluate each item on our site. By clicking further, you accept our use of cookies.