EU_KCM_Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit allgemeinen Fragen zum ÖPNV in den Jahren 2027-2028
EU_KCM_Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit allgemeinen Fragen zum ÖPNV in den Jahren 2027-2028
Zum Leistungsumfang der Beratung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Gutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit , welche - je nach Bedarf und Vorgabe des KCM - von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht) zu erstellen sind, die Teilnahme an Besprechungen und Telefonkonferenzen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Gremiensitzungen oder Workshops einschließlich zu-gehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den Dienstleister ein.