Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße

Deadline:N/A

Tender information
Dortmund, Kreisfreie Stadt
Type
Contract award
Procedure
Negotiated without a call for competition
Evaluation criteria
Price, Quality
Ref. number
F050/25
Die Stadt Dortmund plant an der Rheinischen Straße den Neubau der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße. Die beiden oberirdischen Haltestellen sollen einschließlich ihrer Zugangsanlagen barrierefrei ausgebaut werden. Für diese Maßnahmen lobte das Tiefbauamt der Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach VgV und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Aufgabe war die gestalterische Ausbauplanung der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Mit dem Wettbewerb war auch das Ziel verbunden, einen barrierefreien Modellhaltestellentypus zu entwerfen, der zukünftig an allen neu zu bauenden oberirdischen Haltestellen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet umgesetzt werden soll - sei es für Haltestellen in Seiten- als auch in Mittellage. Vorliegend handelt es sich um das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Planungswettbewerb. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als vom*von der Bewerber*in unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen lediglich von Nachunternehmungen und Partnerbüros in einer Bietergemeinschaft ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Angebote über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Angebote führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.

Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße

Inhalt des Verfahrens ist der barrierefreie Umbau der zu den Stadtbahn-Linien U43 und U44 gehörenden Haltestellen Ofenstraße (im Osten) und Ottostraße (im Westen). Es sollen architektonisch anspruchsvolle Lösungen für die Neugestaltung der Haltestellen gefunden werden. Sie sollen mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. versehen werden. Der Entwurf dient als Grundlage für einen barrierefreien Modellhaltestellentypus, der für Haltestellen sowohl in Mittel- als auch in Seitenlage eingesetzt werden kann. Die Gestaltung der Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße steht stellvertretend für die der weiteren umzubauenden oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet. Gewünscht ist eine weitgehend einheitliche Gestaltungssprache der beiden Stadtbahnhaltestellen mit wiederkehrenden Gestaltungselementen bzw. Materialien. Zu achten ist insbesondere auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien (Dauerhaftigkeit, Vandalismusresistenz, Pflegeaufwand). Hierfür geht die Stadt Dortmund von Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von 850.000 EUR netto aus. Da lediglich die Überdachung eines Drittels der Gesamtlänge der jeweiligen Bahnsteige (60 m) förderfähig ist, soll die Länge der Überdachung nach Möglichkeit 20 m nicht überschreiten. Auch die förderfähige Obergrenze von 1.500 EUR netto je Quadratmeter Dachfläche soll eingehalten werden. Beides gilt aber nicht zwingend, begründete Überschreitungen sind möglich. Die 2013 in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefK) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie nennt die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nicht nur als bundespolitisches Ziel - der Gesetzgeber verpflichtet die Aufgabenträger zudem, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV auszudehnen. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger, in der Regel der Gewinnerin/dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 übertragen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Entgegen der in Bekanntmachung und in Auslobung aufgeführten Ausführungen erfolgt die Beauftragung nach dem Leistungsbild § 34 HOAI. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Es ist beabsichtigt, den ausgewählten Wettbewerbsbeitrag als Grundlage für die Entwicklung eines Modellhaltestellentypus zu verwenden. Es ist beabsichtigt, dass das Nutzungsrecht an die Ausloberin abgetreten wird. Das hierfür erforderliche Prozedere ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Buyer
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
buyer-email@mail.com
organization number
Contract award
tenderer iconGruber + Popp Architekt:innen BDAtenderer status icon trophyAwarded

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10 Jun - Publication date
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