Rahmenvertrag über Geotechnik
Rahmenvertrag über Geotechnik
An den Bundesliegenschaften im Ausland sollen im Rahmen der Projektvorbereitung zur Ermittlung des Bedarfs und der Bedarfsdeckung Beratungsleistungen von freiberuflich Tätigen in Anspruch genommen werden. Zur Formulierung von Anforderungen des Nutzers, des Betreibers oder des Bauherrn an Gebäude und technische Anlagen in Form von Leitlinien oder Musterplanungen sollen ebenfalls Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Für die Durchführung von einfachen Baumaßnahmen nach Abschnitt D RBBau an diesen Liegenschaften in Zuständigkeit des BfAA sind Planungsleistungen von freiberuflich Tätigen im Leistungsbereich Geotechnik notwendig. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 7 Jahren (nach VSVgV) ausgeschrieben werden. Näheres ist der Anlage Leistungsbeschreibung Leistungsbild Geotechnik zu entnehmen.