Der Landkreis Freising plant für das Josef-Hofmiller-Gymnasium den Neubau
einer Schulerweiterung mit 8 Fachräumen und Lehrerbereich, sowie den Neubau einer
Dreifach Sporthalle und die Neuerrichtung der Außensportfläche. Im Rahmen der im Jahr 2024
/2025 erstellten Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage D – D.2.) wurden vier mögliche
Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden,
dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert
werden soll. Zur Visualisierung des Schulgebäudes und der in der Machbarkeitsstudie
betrachteten Varianten beachten Sie bitte die beigefügte Pläne (Vergabeunterlage D - D.3. bis
D.14.) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans
wird von der Stadt Freising geführt. Die Mitwirkung an der Erstellung des Bebauungsplans in
der Form der Überwachung der Planer des Auftraggebers (vor allem Freianlagenplaner und
Objektplanung) hinsichtlich Ihrer Mitarbeit bzw. der Zuarbeit an die Stadt Freising sowie den
Erstellern des Bebauungsplans ist jedoch ausdrücklich Gegenstand der Leistungen dieses
Vertrags. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des
bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die ausgeschriebene Projektsteuerungsleistung
betrifft auch die Steuerung der für die Baufeldfreimachung notwendigen Abbrucharbeiten des
Gebäudeteils „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der
Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten.
Dieser Abbruch (nach Zeitplan: 3. Quartal 2027) findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des
Neubaus (2. Quartal 2028) statt. Für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abbruch ist
eine gesonderte Abrechnung zu erstellen. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem
Schulbetrieb umzusetzen. Für die Baumaßnahme sollen jedenfalls Fördermittel der
Schulbauförderung abgerufen werden, ggf. auch Fördermittel gemäß QNG (Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude).
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter
Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs
bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Beschafft werden Leistungen der Projektsteuerung nach dem Leistungsbild der
AHO, § 2 AHO Schriftenreihe, Heft 9, Stand Mai 2025 für die Projektstufen 1-5 und
Handlungsbereiche A-E . Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende
Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die AHO, § 2
AHO Schriftenreihe, Heft 9, Stand Mai 2025 verweist, ist das in der AHO beschriebene
Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu
Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen
(Vergabeunterlage D. 1. nebst Anlagen) Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Projektstufe 1 gemäß beigefügtem Projektsteuerungsvertrag (Vergabeunterlage
D. 1.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen und/oder Handlungsbereiche–
ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen
besteht nicht.