Rahmenvertrag Technische Betreuung für Veranstaltungen Deutsches Museum München
Rahmenvertrag Technische Betreuung für Veranstaltungen
Die Organisation und Koordination sowie die Abrechnung aller Medientechniker und Veranstaltungsassistenten obliegt dem AN sowie die Umsetzung der technischen Detaillösungen.So auch der Betrieb aller dem AG zugehörigen fest installierten und mobilen Geräte, sowie vom AN angemieteten bzw. ausgeliehenen technischen Geräten. Dies beinhaltet auch den fachgerechten Aufbau der Technik unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften für Arbeitsschutz und der gesetzlichen Bestimmungen. Mängel oder Schäden an den technischen Geräten sind sofort dem AG mitzuteilen. Sie werden vom AG und AN schriftlich vermerkt. Der AN kann, sofern er die Technik des AG nicht nutzen möchte (obwohl diese vorhanden ist), eigene Technik mitbringen und einsetzen, dies wird jedoch nicht gesondert vergütet. Über die Verwendung der eigenen Technik wird eine Dokumentation geführt. Der AN ist für die Verfügbarkeit seiner angebotenen Technik und den sicherheitstechnischen einwandfreien Betrieb verantwortlich. 1. Beratung und Planung:Koordination sämtlicher technischen Abläufe, in Zusammenarbeit mit der Projektleitung des AG. Bei Fragen zur Veranstaltungstechnik muss der AN dem AG beratend zur Seite stehen. Diese Leistung ist im Rahmen und zu Zeiten der vereinbarten, technischen Wartung zu erbringen. Dafür werden ggf. die Kontaktdaten des AN an Dritte (z.B. Kooperationspartner) weitergegeben. Hierfür wird vorab die Zustimmung des AN eingeholt. Der AN muss ggf. an Vorbesprechungen vor Ort teilnehmen. Dies ist in den Angebotspreisen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 2. Kurzfristige Veranstaltungen Um auf kurzfristige Terminanfragen seitens des AG und/oder dessen Kooperationspartner reagieren zu können, beträgt die Reaktionszeit des AN maximal 24 Stunden. Auch dies ist in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.