2026-1005029_Flughafen München_Generalplanung Infrastrukturerschließung meldefähiger Zaun
2026-1005029_Flughafen München_Generalplanung Infrastrukturerschließung meldefähiger Zaun
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung der Infrastrukturerschließung des Projekts "M3 Meldefähiger Zaun". Die Maßnahme dient der Erweiterung der technischen Perimetersicherung und umfasst die Planung der hierfür erforderlichen baulichen und technischen Infrastruktur entlang des Flughafenperimeters. Grundlage bilden die Anforderungen an die Detektion von Manipulationen an der Zaunanlage sowie unberechtigten Zutritten zum Sicherheitsbereich. Gegenstand der Beauftragung sind Generalplanerleistungen für: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung von: - Kabeltiefbau und Kabeltrassen einschließlich Neubau- und Anbindung an Bestandstrassen, - Kabelschutzrohr- und Kabelzuganlagen, - Energie- und Datenversorgungsinfrastruktur, - Verteilereinrichtungen und technischen Anbindungen, - Masten und Mastfundamenten für Kameras, - erforderlichen Querungen und Bestandseinbindungen, - Schnittstellen zu vorhandenen technischen Anlagen und Systemen. Die Planung ist unter Berücksichtigung des laufenden Flughafenbetriebs, der bestehenden Infrastruktur, der Anforderungen des Sicherheitsbereichs sowie der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten und Fachgewerken zu erbringen. Die Generalplanerverantwortung umfasst die fachliche, terminliche, kosten- und schnittstellenbezogene Koordination sämtlicher vertragsgegenständlicher Planungsleistungen. Die Leistungen werden stufenweise vergeben: - Projektstufe 1: LPH 1-2, - Projektstufe 2: LPH 3-4, - Projektstufe 3: LPH 5, - Projektstufe 4: LPH 6-7 (TWP bis LPH 6), - Projektstufe 5: LPH 8. Die Kamera-, Sensor- und Detektionstechnik ist nicht Bestandteil des Auftrags. Diese Gewerke werden gesondert geplant und vergeben. Die hierfür erforderlichen baulichen, statischen, elektrischen und infrastrukturellen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Schnittstellen sind jedoch durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und in die Gesamtplanung zu integrieren.