Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 an mehreren Standorten
Schleswig-Holstein Süd
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe
Schleswig-Holstein Nord
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe
Münsterland
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe
Ruhrgebiet
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe
Südwestfalen
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe
Ostwestfalen-Lippe
Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe