Rahmenvertrag Architekten & Ingenieure - Leistungsbild Objektplanung
Rahmenvertrag Architekten & Ingenieure - Leistungsbild Objektplanung
An den Bundesliegenschaften im Ausland sollen im Rahmen der Projektvorbereitung zur Ermittlung des Bedarfs und der Bedarfsdeckung Beratungsleistungen von freiberuflich Tätigen in Anspruch genommen werden. Zur Formulierung von Anforderungen des Nutzers, des Betreibers oder des Bauherrn an Gebäude und technische Anlagen in Form von Leitlinien oder Musterplanungen sollen ebenfalls Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Für die Durchführung von einfachen Baumaßnahmen nach Abschnitt D RBBau an diesen Liegenschaften in Zuständigkeit des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) sind Planungsleistungen von freiberuflich Tätigen im Leistungsbereich Objektplanung notwendig. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit bis zu 10 Rahmenvertragspartnern mit einer Laufzeit von 7 Jahren ausgeschrieben werden. Näheres ist der "Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung Objektplanung" zu entnehmen.