Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster HGF1

Deadline:20 Oct 2026, 09:00

Tender information
Ostalbkreis
Type
Concession
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
827/24 – OAK Cluster HGF1
Estimated value
€32,090,361
Duration
252 months
Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. hergestellt bzw. stellen die. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.

Los 1 - Kirchheim am Ries GFP 1.0

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 1 umfasst folgende Aktenzeichen der Zuwendungsbescheide: Zuwendungsbescheid Bund: Az. 32.6/10-22 01BW20994 4-8433.5/23 Zuwendungsbescheid Land Baden – Württemberg 4-8433.5/23 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Dies auf Grundlage des dem Los zugehörigen Netzbetriebs- und Pachtvertrages zu den Ausschreibungsunterlagen. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Los 1 umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 628 Gebäudeanschlusspunkte mit 990 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 691 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.053 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 346 Gebäudeanschlusspunkte   Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Los 2 - Oberkochen GFP 1.0

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 2 umfasst folgende Aktenzeichen der Zuwendungsbescheide: Zuwendungsbescheid Bund: Az. 832.6/10-22 01BW21445 Zuwendungsbescheid Land Baden – Württemberg 7-8433.5/125 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Dies auf Grundlage des dem Los zugehörigen Netzbetriebs- und Pachtvertrages zu den Ausschreibungsunterlagen. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Das Los umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 64 Gebäudeanschlusspunkte mit 79 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 70 Gebäudeanschlusspunkte mit 85 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 35 Gebäudeanschlusspunkte   Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Los 3 Rosenberg GFP 1.0

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 3 umfasst folgende Aktenzeichen der Zuwendungsbescheide: Zuwendungsbescheid Bund: Az. 832.6/10-21 01BW20515 Zuwendungsbescheid Land Baden – Württemberg 7-8433.5/71-784900848 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Dies auf Grundlage des dem Los zugehörigen Netzbetriebs- und Pachtvertrages zu den Ausschreibungsunterlagen. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Das Los umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 422 Gebäudeanschlusspunkte mit 687 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 464 Gebäudeanschlusspunkte mit 729 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 232 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Los 4 Westhausen GFP 1.0

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 4 umfasst folgende Aktenzeichen der Zuwendungsbescheide: Zuwendungsbescheid Bund: Az. 832.6/10-22 01BW21281 Zuwendungsbescheid Land Baden – Württemberg 7-8433.5/126 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Dies auf Grundlage des dem Los zugehörigen Netzbetriebs- und Pachtvertrages zu den Ausschreibungsunterlagen. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Das Los umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 687 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.065 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 756 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.134 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 378 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Los 5 Wört GFP

Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 5 umfasst folgende Aktenzeichen der Zuwendungsbescheide: Zuwendungsbescheid Bund: Az. 832.6/10-22 01BW20849 Zuwendungsbescheid Land Baden – Württemberg 4-8433.5/18 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Dies auf Grundlage des dem Los zugehörigen Netzbetriebs- und Pachtvertrages zu den Ausschreibungsunterlagen. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Das Los umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 220 Gebäudeanschlusspunkte mit 348 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 242 Gebäudeanschlusspunkte mit 370 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 121 Gebäudeanschlusspunkte   Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

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Breitband Ostalb KAöR
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