"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin"; hier: Freianlagenplanung und Ingenierbauwerke
Freianlagen gem. §§ 39 ff. i. V. mit Anlage 11.1 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständige Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022). Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 2. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden) - Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich –Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation - LPH 9: Überwachungsleistungen für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege - LPH 9: Überwachungsleistungen für die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone IV Voll Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 790.402,37 Euro Voll Anrechenbare Kosten, KG 600 (netto): 44.550,00 Euro (aus der KG 600, bewegl. Außenmobiliar) Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 39.520,12 Euro (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI i. V. mit Anlage 12
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 4 bis 9. : Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die Leistungsphase 4 vollständig oder beschränkt auf bestimmte Einzelleistungen abgerufen. Dies vor dem Hintergrund, dass der tatsächlich erforderliche Umfang der in diesem Leistungsbild zu erbringenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht. Der Kalkulation im Honorarangebot ist die vollständig Leistungsphase 4 zu Grunde zu legen. Wird die Bewertung einzelner Grundleistungen erforderlich, richtet sich diese nach der FBS-Tabelle (Fuchs/Berger/Seifert, HOAI, 3. Aufl. 2022). Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen) des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. Die Leistungsphase 4 wird als Grundleistung beauftragt. Der tatsächliche Leistungsumfang der LPH 4 wird jedoch durch die Erfordernisse der Genehmigungsbehörden bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht erforderliche Teilleistungen der LPH 4 (z.B. Erstellung spezifischer Nachweise, wenn behördlich nicht gefordert) nicht abzurufen oder zu reduzieren. Für diese nicht abgerufenen oder reduzierten Teilleistungen der LPH 4 entfällt der Honoraranspruch des Auftragnehmers ersatzlos. Ein Kündigungshonorar nach § 648 BGB oder sonstigen Vorschriften wird für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Das Honorar der LPH 4 wird in diesem Fall anteilig nach dem tatsächlichen Leistungsaufwand (anhand der Prozentpunkte der HOAI) abgerechnet. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Entfällt. 3. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme Stundenkontingent: 30 Stunden) - Lph 4: Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern - Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI aufgrund des Ergebnisses der Baufachlichen Prüfung nach Abstimmung mit der Bauaufsicht auf Stundenbasis abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge etwaiger Anpassungserfordernisse aufgrund der baufachlichen Prüfung bzw. des Fördermittelbescheides, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Lph 5 ff: fortlaufende Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern - LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Voll Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto, gesamt): 545.792,33 € Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 44 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.