Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen)
Umweltfachliche Baubegleitung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim
Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.