Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Hayingen, Landkreis Reutlingen
Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Hayingen, Landkreis Reutlingen
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH in Ehingen. Der Auftraggeber plant die Errichtung staatlich geförderter Gigabit-Netze (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der je nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Der Auftraggeber hat für die Errichtung des Netzes Fördermittel von Bund und Land beantragt bzw. bewilligt bekommen. Auftragsvergabe, Leistungserbringung und Leistungsabrechnung unterliegen daher besonderen Bedingungen der Fördermittelgeber. Das Projekt wird nach den im Vertrag aufgeführten Förderprogrammen des Bundes und Landes gefördert. Der/die vorläufige/-n Förderbescheid/-e des Bundes und so weit schon genehmigt die Bescheide der Kofinanzierung des Landes für das Projekt kann/können der Anlage Zuwendungsbescheid entnommen werden. Aufgrund der durchgeführten Betreiberausschreibung wurde für das zu errichtende FTTB-Netz ein Netzbetreiber (Bietergemeinschaft aus Teledata GmbH und Zollernalbdata GmbH) ermittelt, welcher nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8, für Details s.u. insb. Ziff. 5 und 6.2-6.5 ) wurde bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (seim&partner) erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde das Leistungsverzeichnis, sowie diese Leistungsbeschreibung und die sonstigen vertraglichen Regelungen für die Umsetzung der Bau- und Kabeleinzugsarbeiten einschließlich aller sonstigen Annex- und Dokumentationsleistungen eines Generalunternehmers für die funktionsfähige und förderkonforme Errichtung des FTTB-Netzes erstellt. (Rest-)Planungsleistungen sind nur insoweit umfasst, wie sie in den vertraglichen Regelungen (insb. aber nicht abschließend dieser Anlage Leistungsbeschreibung mitsamt Ihren Anhang Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind. Zum Baustart hat das Planungsbüro die behördlichen Erlaubnisse, insbesondere der Straßenbaulastträger oder etwaiger Grundstückseigentümer, eingeholt, soweit sie nicht wie in der Leistungsbeschreibung oder dem Leistungsverzeichnis bzw. dem Vertrag gekennzeichnet dem Auftragnehmer obliegen (wie insbesondere aber nicht abschließend die verkehrsrechtlichen Anordnungen). Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse nach Losen folgende Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und sind grob wie folgt: • ca. 30 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze • ca. 14 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) • ca. 40 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme • ca. 1.069 Gebäudeanschlusspunkte bei 100 % Quote. Annahme im Leistungsverzeichnis für die Kabelmengen im Accessbereich: GNV-Rücklaufquote von ca. 75 % (Stand Ausschreibung). • 9 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) • 12 Netzverteiler (Neubau) sowie 21 Netzverteiler aus dem Bestand, davon ca. 21 Bestands-Netzverteiler der BLS (vgl. nachfolgende Hinweise zu Mengenrisiken) Änderungen zu Mengen, Massen und Maße im Vergabeverfahren und auch im Rahmen der Bauumsetzung sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023, e-Az. des Zuwendungsbescheides Bund vom 18.08.2023: 832.6/10-23 03 BW20117 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmit-finanzierung) vom 27.07.2023, e-Az. des Zuwendungsbescheides Land vom 01.03.2024: 4-8433.6/43 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme und sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die ausführliche Beschreibung des Vorhabens in der Anlage Leistungsbeschreibung, verwiesen.