Zulassungsverfahren zum Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der poststationären Weiterbehandlung am Beispiel kardiologischer Erkrankungen "Cardiolotse"
Zulassungsverfahren zum Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der poststationären Weiterbehandlung am Beispiel kardiologischer Erkrankungen "Cardiolot
Das Versorgungsprogramm "Cardiolotse" wird seit 2018 erfolgreich von der AOK Nordost in Berlin angeboten. Nun soll das Versorgungsprogramm den AOK-Versicherten im gesamten Gebiet der AOK Nordost, also Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, zugänglich gemacht werden. Dafür möchte die AOK Nordost Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V mit Kliniken bzw. Klinikträgern (im Folgenden: Partnerkrankenhaus) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (sog. "Open House-Verfahren") abschließen. – Cardiolotsen sind medizinisches Fachpersonal (Medizinische Fachangestellte oder Gesundheits- und Krankenpfleger) mit Zusatzqualifizierung zur individuellen Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Herzerkrankungen. Cardiolotsen sind angestellt am Partnerkrankenhaus. Sie identifizieren geeignete Patienten während des stationären Aufenthaltes, schreiben sie in das Versorgungsprogramm ein und betreuen sie bis zu 12 Monate nach dem stationären Aufenthalt mit ihrer kardiologischen Erkrankung. Die konkreten Aufgaben des Cardiolotsen und Inhalte des Versorgungsprogramms entnehmen Sie bitte den weiteren Anlagen.