Interessenbekundungsverfahren Ökopunkte Geest Binnengewässer (FS)
Interessenbekundungsverfahren Ökopunkte Geest Binnengewässer (FS)
Hier ausgeschrieben ist der Bedarf an Ökopunkten für Binnengewässer (FS) in der Geest in Höhe von 11.572 Ökopunkten. . Die Ökopunkte müssen aus dem Naturraum Geest stammen. Das Vorhaben liegt zwar im östlichen Hügelland, jedoch konnten nicht genügend Ökopunkte aus diesem Naturraum erworben werden. . Die Berechnung der Ökopunkte hat nach der ÖkokontoVO - „Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)“ - des Landes Schleswig-Holstein zu erfolgen. Dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt sein, eine Anerkennung ist ausreichend. . Der Anerkennungsbescheid des Ökokontos ist / die Anerkennungsbescheide der Ökokonten sind ebenso wie das Entwicklungskonzept dem Bewerbungsbogen beizufügen. Sollten die Ökopunkte aus verschiedenen Ökokonten stammen, ist eine tabellarische Zuordnung der jeweiligen Ökopunkte zu den Ökokonten mitzuliefern. . Entsprechend der ÖkokontoVO entspricht ein Ökopunkt der Kompensation eines Quadratmeters. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind bei Kauf durch den Anbieter bei der zuständigen UNB aus dem Ökokonto auszubuchen und dem Vorhaben zuordnen zu lassen. Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer wie folgt sicherzustellen: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Duldung der naturschutzfachlichen Entwicklung der Fläche, insbesondere der Entwicklung von Binnengewässer, sowie Unterlassung von Handlungen, die diese Maßnahmen gefährden oder beeinträchtigen) für die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich." Zum Zeitpunkt der Eintragung darf in der Abteilung III keine Eintragung vorhanden sein. Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Dafür sind die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei zur Verfügung zu stellen.