Neubeschaffung 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF 20
2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF 20
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 nach DIN 14530-27 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung Es sollen 2 Fahrzeuge angeboten werden, mit der Option bis 01.02.2027 ein weiteres baugleiches Fahrzeug nachzubestellen. Die Rechnungslegung für das 3 zu liefernde Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune. Die Fahrzeuge werden jeweils in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 – Fahrgestell und Aufbau Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung Der Landkreis Greiz hat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung der Stufe 2 und 3 sicher zu stellen. Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 Fahrzeug, mit ihrer Beladung für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz, sollen als Gefahrenabwehrkomponente in der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften (einschließlich Fahrer) und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.