MDTH - Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Mobilfunk-Dienstleistungen und Smartphones
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Mobilfunkleistungen
Abschluss von bis zu 3 Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV mit den wirtschaftlichsten Bieten in der Reihenfolge der Zuschlagswertung. Aktuell werden 284 Rufnummern genutzt, wobei eine Obergrenze von 450 Rufnummern definiert ist.
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Smartphones
Abschluss von bis zu 2 Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV mit den wirtschaftlichsten Bieten in der Reihenfolge der Zuschlagswertung. Mindestabnahme von 100 Geräteeinheiten bei einer definierten Höchstmenge von 450 Geräteeinheiten. Die Erittlung der dynamischen Wertungsmenge im Preisblatt C20 erfolgt mit 220 Geräteeinheiten.