TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1

Deadline:3 Aug 2026, 08:00

Tender information
Köln, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
2026-0073-267-1
Duration
04/11/2026 - 19/09/2028
Planung und betriebsbereite Errichtung und Wartung eines Interims der Feuer- und Rettungswache 1 in Containerbauweise inkl. Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes mit ca. 1.500 m² Nutzung

TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1

Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Agrippastraße 18 in Köln zählt zu den zentralen Standorten im städtischen Sicherheitskonzept. Aufgrund steigender Einsatzzahlen und wachsender Anforderungen soll sie am bestehenden Standort vollständig neu errichtet werden. Für den Zeitraum der Neubauarbeiten wurde die Errichtung einer Interimswache beschlossen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme der Interims Feuer- und Rettungswache 1 wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchgeführt. Die Planung aller Gewerke ab Leistungsphase 2 und die Ausführung werden einem Unternehmer übertragen. Die Bauaufgabe umfasst die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer oder mehrerer Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes in Containerbauweise mit circa 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF). Zu den erforderlichen Funktionsbereichen gehören Büro und Besprechungsflächen, Sanitär und Umkleideräume, Lager und Werkstattbereiche sowie Aufenthalts und Speiseräume. Darüber hinaus sind 39 Ruheräume für die Einsatzkräfte sowie ein Sportbereich zur dienstlichen Fitness und Einsatzvorbereitung vorzusehen. Auf dem Interim der Feuer- und Rettungswache 1 wird zudem die Tauchergruppe der Feuerwehr Köln untergebracht. Da der Gebäudeentwurf vom Auftragnehmer zu erbringen ist, kommen zu der genannten Nutzungsfläche entwurfsabhängig die Flächen für Technik, Verkehrswege und Konstruktion hinzu. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die baulichen Anlagen mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Zur Maßnahme gehört ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen nebst der vollständigen, notwendigen Erschließung mit Medien (Ver- und Entsorgung). Die Containeranlage ist für eine maximale Standdauer von fünf Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die Container sowie die Fahrzeughalle(n) durch den Auftraggeber an einem anderen Standort erneut aufgebaut werden.

Buyer
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
buyer-email@mail.com
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30 Jun - Publication date
3 Aug - Deadline
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