Wirtschaftsprüfungen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz III
Wirtschaftsprüfungen Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz III
Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung nach den Vorschriften der §§ 317ff. HGB geprüft. Der Prüfungsumfang wird erweitert nach § 53 HGrG Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung den Public Corporate Governance Kodex des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Die Prüfung richtet sich in Form und Inhalt nach den ISA [DE] bzw. den Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und wird erweitert um eine aussagefähige Erläuterung der einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Des Weiteren ist gemäß § 10 der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 17. September 2021 die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der für Beteiligungen des Landes geltenden Prüfungsbestimmungen zu prüfen.