Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen im Bereich der KPB Wesel
Wesel (in den Grenzen des Stadtgebietes Wesel)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Dinslaken (in den Grenzen des Stadtgebiets Dinslaken)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Hamminkeln (in den Grenzen des Stadtgebiets Hamminkeln)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Voerde (in den Grenzen des Stadtgebiets Voerde)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Hünxe (in den Grenzen des Gemeindegebiets Hünxe)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Schermbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Schermbeck)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Moers (in den Grenzen des Stadtgebiets Moers)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Kamp-Lintfort (in den Grenzen des Stadtgebiets Kamp-Lintfort)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Neukirchen-Vluyn (in den Grenzen des Stadtgebiets Neukirchen-Vluyn)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Rheinberg (in den Grenzen des Stadtgebiets Rheinberg)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Xanten (in den Grenzen des Stadtgebiets Xanten)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Alpen (in den Grenzen des Gemeindegebiets Alpen)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Sonsbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Sonsbeck)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten