Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben“

Deadline:N/A

Tender information
Germany
Bonn, Kreisfreie Stadt
Type
Contract modification
Procedure
Unknown
Ref. number
214-01.07.12#00002#0051
Gegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.

Reduzierung der Leistungen zur „Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben“.

Gegenstand ist die Evaluierung der am 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“, einschließlich der Konzeption, Durchführung und Auswertung. Die aus der Evaluierung gewonnenen Daten sind zudem vom Auftragnehmer aufzubereiten und in einem Evaluierungsbericht darzustellen. Infolge wesentlicher Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung im „Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung“ musste die Laufzeit der Richtlinie nachträglich mittels der Änderungsrichtlinie vom 27.08.2025 um zwei Jahre bis zum 31.12.2028 verkürzt werden. Zusätzlich wurde der Bewilligungszeitraum (Ziffer 8 der Richtlinie) dahingehend geändert, dass Bewilligungen nur noch bis zum 31.12.2026 zulässig sind (Ziffer 2 der Richtlinie) und Förderanträge nur noch bis zum 31.08.2026 gestellt werden können (Ziffer 7 der Richtlinie). Zusätzlich können Anforderungen nunmehr letztmalig am 15.10.2028 erfolgen. Die Änderungen des Bundesprogramms zur Förderung der Tierhaltung und die damit verbundenen Änderungen der Richtlinie machen eine Anpassung/Verkürzung erforderlich.

Buyer
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
buyer-email@mail.com
organization number
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tenderer iconBietergemeinschaft: IfLS Beratung und Projekte GmbH, DLG e. V. und Info GmbHtenderer status icon trophyAwarded

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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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10 Jul - Publication date
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