Markterkundung für die Wärmeversorgung in Bad Neustadt a.d. Saale

Deadline:N/A

Tender information
Rhön-Grabfeld
Type
Other
Procedure
Unknown
Die Biomasse-Wärmeversorgung Bad Neustadt GmbH & Co. KG betreibt seit 2011 in Bad Neustadt a. d. Saale ein Wärmenetz mit hohem regenerativem Anteil aus Biomasse. Hierfür ist bereits seit über 15 Jahren ein Biomassekessel zur Verfeuerung von Holzbrennstoffen in Betrieb. Im Zuge der Umsetzung des Transformationsplanes und der inzwischen vorliegenden Kommunalen Wärmeplanung (KWP) für das Nahwärmenetz in Bad Neustadt ist die Wärme zukünftig innerhalb eines Umkreises von 2 km um den Standort Hauptstraße 3, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale zu übergeben. An der Übergabestelle ist nicht nur ein Blockheizkraftwerk zur Herstellung der Wärme durch Kraft-Wärme-Kopplung zu betreiben, sondern auch ein Pufferspeicher zur Speicherung der erzeugten Wärme vorzuhalten, um eine ganzjährig kontinuierlich verfügbare Wärmeleistung von 2 MW vorzuhalten. Die Wärme ist aus regional erzeugtem Biogas zu gewinnen, da die Biomasse-Wärmeversorgung Bad Neustadt GmbH & Co. KG eine zukünftige Wärmeversorgung aus regenerativen und erneuerbaren Energien anstrebt. Mindestens 85 % der Substrate für die Biogasanlage müssen in einem Umkreis von maximal 35 km um den Standort Bad Neustadt a. d. Saale erzeugt werden, um eine möglichst nachhaltige und emissionsarme Wärmeversorgung sicherzustellen. Mindestens 85 % des anfallenden Gärrestes müssen in einem Radius von 35 km um den Standort Bad Neustadt a. d. Saale landwirtschaftlich verwertet werden, um einer nachhaltigen Landwirtschaft zuträglich zu sein. Die Wärme ist mittels eines Blockheizkraftwerks zu erzeugen, das mit Rohbiogas aus einer über eine Direktleitung angeschlossenen Biogasanlage betrieben wird. Eine Wärmeerzeugung unter Verwendung von netzgebundenem Biomethan ist nicht zulässig. Eine förderkonforme Leistungserbringung ist zu gewährleisten. Dies umfasst die Einhaltung der Vorgaben des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), insbesondere der §§ 18 bis 20 KWKG, sowie der Anforderungen des Bundesprogramms für effiziente Wärmenetze (BEW). Daneben sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) zur Erreichung der Klimaneutralität einzuhalten. Die Stromerzeugung hat weiter den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einschließlich der Regelungen zur Flexibilisierung von Biogasanlagen (Biomasse-Paket) zu entsprechen. Das Mindestabnahmevolumen der Wärme beläuft sich im ersten Jahr auf 8,5 Mio. kWh, im zweiten Jahr auf 10 Mio. kWh und mit fortlaufenden Abnahmestufen bis 2035 auf 17 Mio. kWh. Die Inbetriebnahme der Wärmeversorgung ist zum 01.01.2028 verpflichtend vorgesehen. Der abzuschließende Wärmelieferungsvertrag umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Als Eignungskriterien für ein späteres Vergabeverfahren sind unter anderem vorgesehen: • Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen. • Es ist der Gesamtumsatz sowie der Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Als vergleichbare Leistungen gelten die Lieferung von Wärme und Strom. Der durchschnittliche Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. • Es sind Referenzen über die ausgeschriebene Leistung oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vorzulegen. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn mindestens ein Jahr lang eine Biogasanlage auf Basis nachwachsender Rohstoffe mit einer jährlichen Wärmelieferung von mindestens 10.000 MWh betrieben wurde. • Es ist nachzuweisen, dass für die Auftragsausführung mindestens zwei verantwortliche Personen mit der erforderlichen Fachkunde gemäß TRGS 529 und TRAS 120 zur Verfügung stehen. Mit diesem Markterkundungsverfahren wird ermittelt, welche Unternehmen in der Lage sind, die Wärmeversorgung des Nahwärmenetzes in Bad Neustadt langfristig sicherzustellen und die hierfür erforderliche Infrastruktur eigenverantwortlich zu planen, zu errichten und zu betreiben. Der Interessent beschreibt in seiner Interessenbekundung für das Markterkundungsverfahren sein Konzept für die zukünftige Lieferung von Wärme unter Berücksichtigung aller relevanten gesetzeskonformen (wie vor beschrieben), technischen, wirtschaftlichen und aufwandsmäßigen Betrachtungen. Der Interessent macht Angaben zu den auf den Auftraggeber zukommenden Kosten für eine Wärmelieferung auf der Grundlage des von ihm beschriebenen Konzeptes. Er beschreibt weiterhin die Strategie und Vorgehensweise zur Erlangung von staatlichen Fördermitteln.

Markterkundung für die Wärmeversorgung in Bad Neustadt a.d. Saale

Die Biomasse-Wärmeversorgung Bad Neustadt GmbH & Co. KG betreibt seit 2011 in Bad Neustadt a. d. Saale ein Wärmenetz mit hohem regenerativem Anteil aus Biomasse. Hierfür ist bereits seit über 15 Jahren ein Biomassekessel zur Verfeuerung von Holzbrennstoffen in Betrieb. Im Zuge der Umsetzung des Transformationsplanes und der inzwischen vorliegenden Kommunalen Wärmeplanung (KWP) für das Nahwärmenetz in Bad Neustadt ist die Wärme zukünftig innerhalb eines Umkreises von 2 km um den Standort Hauptstraße 3, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale zu übergeben. An der Übergabestelle ist nicht nur ein Blockheizkraftwerk zur Herstellung der Wärme durch Kraft-Wärme-Kopplung zu betreiben, sondern auch ein Pufferspeicher zur Speicherung der erzeugten Wärme vorzuhalten, um eine ganzjährig kontinuierlich verfügbare Wärmeleistung von 2 MW vorzuhalten. Die Wärme ist aus regional erzeugtem Biogas zu gewinnen, da die Biomasse-Wärmeversorgung Bad Neustadt GmbH & Co. KG eine zukünftige Wärmeversorgung aus regenerativen und erneuerbaren Energien anstrebt. Mindestens 85 % der Substrate für die Biogasanlage müssen in einem Umkreis von maximal 35 km um den Standort Bad Neustadt a. d. Saale erzeugt werden, um eine möglichst nachhaltige und emissionsarme Wärmeversorgung sicherzustellen. Mindestens 85 % des anfallenden Gärrestes müssen in einem Radius von 35 km um den Standort Bad Neustadt a. d. Saale landwirtschaftlich verwertet werden, um einer nachhaltigen Landwirtschaft zuträglich zu sein. Die Wärme ist mittels eines Blockheizkraftwerks zu erzeugen, das mit Rohbiogas aus einer über eine Direktleitung angeschlossenen Biogasanlage betrieben wird. Eine Wärmeerzeugung unter Verwendung von netzgebundenem Biomethan ist nicht zulässig. Eine förderkonforme Leistungserbringung ist zu gewährleisten. Dies umfasst die Einhaltung der Vorgaben des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), insbesondere der §§ 18 bis 20 KWKG, sowie der Anforderungen des Bundesprogramms für effiziente Wärmenetze (BEW). Daneben sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) zur Erreichung der Klimaneutralität einzuhalten. Die Stromerzeugung hat weiter den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einschließlich der Regelungen zur Flexibilisierung von Biogasanlagen (Biomasse-Paket) zu entsprechen. Das Mindestabnahmevolumen der Wärme beläuft sich im ersten Jahr auf 8,5 Mio. kWh, im zweiten Jahr auf 10 Mio. kWh und mit fortlaufenden Abnahmestufen bis 2035 auf 17 Mio. kWh. Die Inbetriebnahme der Wärmeversorgung ist zum 01.01.2028 verpflichtend vorgesehen. Der abzuschließende Wärmelieferungsvertrag umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Als Eignungskriterien für ein späteres Vergabeverfahren sind unter anderem vorgesehen: • Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen. • Es ist der Gesamtumsatz sowie der Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Als vergleichbare Leistungen gelten die Lieferung von Wärme und Strom. Der durchschnittliche Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. • Es sind Referenzen über die ausgeschriebene Leistung oder vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vorzulegen. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn mindestens ein Jahr lang eine Biogasanlage auf Basis nachwachsender Rohstoffe mit einer jährlichen Wärmelieferung von mindestens 10.000 MWh betrieben wurde. • Es ist nachzuweisen, dass für die Auftragsausführung mindestens zwei verantwortliche Personen mit der erforderlichen Fachkunde gemäß TRGS 529 und TRAS 120 zur Verfügung stehen. Mit diesem Markterkundungsverfahren wird ermittelt, welche Unternehmen in der Lage sind, die Wärmeversorgung des Nahwärmenetzes in Bad Neustadt langfristig sicherzustellen und die hierfür erforderliche Infrastruktur eigenverantwortlich zu planen, zu errichten und zu betreiben. Der Interessent beschreibt in seiner Interessenbekundung für das Markterkundungsverfahren sein Konzept für die zukünftige Lieferung von Wärme unter Berücksichtigung aller relevanten gesetzeskonformen (wie vor beschrieben), technischen, wirtschaftlichen und aufwandsmäßigen Betrachtungen. Der Interessent macht Angaben zu den auf den Auftraggeber zukommenden Kosten für eine Wärmelieferung auf der Grundlage des von ihm beschriebenen Konzeptes. Er beschreibt weiterhin die Strategie und Vorgehensweise zur Erlangung von staatlichen Fördermitteln.

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Biomasse-Wärmeversorgung Bad Neustadt GmbH & Co. KG
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